Die erst kürzlich von der Regulierungsbehörde genehmigten Tarife der Deutschen Telekom AG, XXL und Calltime 120 sind anfechtbar und dürfen vorerst nicht mehr vertrieben werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln offenbar nach Klagen der alternativen Anbieter. Die Gratis-Telefonate beeinträchtigten die Wettbewerbsmöglichkeit anderer Anbieter, hieß es in der Urteilsbegründung.
Die beiden betroffenen Tarife erlauben den Kunden über eine Pauschale, bestimmte Minutenzahlen (bei Call 120) oder alle Samstage, Sonn- und Feiertage (bei XXL) zum Nulltarif zu telefonieren. Dafür wird bei Telekom-Kunden ein gewisser Aufpreis in der monatlichen Abrechnung fällig. Die Anrufe sind allerdings beschränkt auf das deutsche Festnetz, für andere Dienste gilt der vertraglich vereinbarte “Normaltarif”. Dies sah das Gericht nun als unzulässige Preisabschläge und Behinderung des freien Wettbewerbs.
Über die Klagen der anderen Anbieter gegen diesen Tarif ist noch nicht entschieden. Aber einstweilen darf keiner der beiden Angebote mehr wirksam werden. Die Bestandskunden sind bis auf weiteres allerdings fein heraus und dürfen das vereinbarte Angebot behalten.
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