Musikpirat ‘John Doe’ hat es jetzt besser
Ein Gerichtsbeschluss in den USA macht der Musikindustrie das Verklagen von so genannten Musikpiraten nun deutlich schwerer.
Ein Gerichtsbeschluss in den USA macht der Musikindustrie das Verklagen von so genannten Musikpiraten nun deutlich schwerer. So dürfen fortan Internet Service Provider (ISP) ohne gerichtlichen Beschluss keine Nutzerdaten weitergeben. Auch werden Klagen teurer und aufwändiger und die Recording Industry Association of America (RIAA) kann Nutzer nicht mehr massenhaft abmahnen. Dieses Ergebnis liegt nun in den USA vor.
Das Berufungsgericht Columbia hatte in einem überraschenden Urteil Tausende Vorladungen von angeklagten File-Sharing-Nutzern aufgehoben. Die RIAA hatte von dem Digital Millennium Copyright Act (DMCA) Gebrach machen wollen und eine Reihe von ISPs verklagt, Daten von über 3000 Usern herauszugeben. Das Gericht hat aber nun befunden, dass die Nutzung von Tauschbörsen nicht durch den DMCA abgedeckt sind.
Nach wie vor aber hat die RIAA die Möglichkeit Nutzer zu verklagen. Doch kann die Vereinigung keine Nutzerdaten von den ISPs mehr einfordern, um Klagen vorzubereiten. Dazu muss jetzt eine Anzeige gegen ‘John Doe’, also gegen Unbekannt erhoben werden, um an die Nutzerdaten heranzukommen. Dadurch verkompliziert sich das Rechtsverfahren und die Angeklagten haben mehr Möglichkeiten sich zur Wehr zu setzten.
“Der Entscheid bestätigt meine Überzeugung, dass das Problem der Musikindustrie nicht in erster Linie durch Gerichtsverfahren gelöst werden wird”, erklärte der republikanische Senator Norm Coleman. Doch die Vereinigung der Musikindustrie will sich vom eingeschlagenen Weg der Klagewellen gegen P2P-Nutzer vorerst nicht abbringen lassen.
Gegenüber dem Magazin E-Commerce-Times sagte RIAA-Präsident Cary Sherman: “Das bedeutet leider, dass wir nicht länger die Nutzer von illegalem File-Sharing in Kenntnis setzten können, bevor wir sie verklagen, um ihnen einen Vergleich anzubieten.” Zu der Praxis, den Angeklagten eine außergerichtliche Einigung anzubieten, war man übergegangen, als sich bei den Anklagen so manch unterhaltsame und auch peinliche Fehler einschlichen.
So wurde etwa ein Rentner, der nicht einmal einen PC sein eigen nannte, beschuldigt Hardrock-Lieder zum Tausch angeboten zu haben. Daher zeigte sich auch Regierungsmitglied Rich Boucher nun im Sinne der Nutzer zufrieden mit dem Urteil: “Mit dieser Entscheidung, werden keine Vorladungen ohne gerichtliche Kontrolle mehr in Verfahren ausgegeben, bei denen private Daten von individuellen Internet-Nutzern möglicherweise in Gefahr sind.”