Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (NRW) hat eine Entscheidung des Kölner Gerichtes aufgehoben und somit der Deutschen Telekom nun doch wieder erlaubt, ihre Gratistarife anzubieten. Das teilte das eine Instanz höhere Gericht NRW laut Reuters mit.
Wie es in der Begründung heißt, seien durch eine vorübergehende weitere Anwendung der angegriffenen Optionstarife “Existenz bedrohende Nachteile für die Wettbewerber der Telekom nicht zu erwarten”. Doch die Entscheidung über die schweren Bedenken, welche die Wettbewerber angemeldet haben, steht noch aus. Das Gericht will sich nun mit diesen beschäftigen.
Zuvor hatte das Kölner Verwaltungsgericht die Tarifmodelle für rechtswidrig erklärt. Die Tarife, die gegen monatliche Pauschalaufschläge kostenlose Gespräche an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen oder auch Freiminuten ermöglichen, verstießen gegen das Telekommunikationsgesetz, hatten die Kölner Richter begründet und somit eine ältere Sichtweise der Regulierungsbehörde außer Kraft gesetzt. Die von der Telekom-Regulierungsbehörde als Marktaufsicht genehmigten Tarife, so die Kölner Richter, stellten unzulässige Preisabschläge dar, wodurch Wettbewerber der Telekom behindert würden.
Nun hat sich das Blatt für die Deutsche Telekom wieder gewendet, die sich erleichtert zeigte. “Jeder Kunde, der einen Vertrag mit T-Com abschließt, hat ein Anrecht darauf, dass wir die versprochene Leistung erbringen”, sagte Achim Berg, verantwortlich für Vertrieb und Marketing im Vorstand T-Com gegenüber der Nachrichtenagentur. Durch die richterliche Entscheidung könnten alle Kunden die Tarifoptionen über die anstehenden Feiertage hinaus ohne Einschränkungen nutzen.
Die Telekom bietet seit 1. Oktober ihren Kunden die Möglichkeit, für 4,22 Euro extra im Monat zwei Stunden kostenlose Orts- und innerdeutsche Ferngespräche im Festnetz führen zu können. Zudem sind gegen einen Aufschlag von 9,22 Euro im Monat alle Orts- und innerdeutschen Ferngespräche im Festnetz an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen kostenlos. Gegen die beiden neuen Tarife hatten Wettbewerber der Telekom und das Bundeskartellamt Bedenken angemeldet.
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