Das Bundeskabinett hat einen neuen Gesetzesentwurf beschlossen, wodurch Kunden künftig besser geschützt werden sollen. So werden Banken beim Online- oder Telefon-Banking zu schriftlichen und umfassenden Informationen über Verträge verpflichtet. Zudem wird das Gesetz den Regelungen beim Versandhandel angeglichen und den Käufern ein vierzehntägiges Widerrufsrecht eingeräumt werden.
Dies soll auch für Verträge gelten, die über Post oder Fax abgeschlossen werden. Diese Rechte werden auch auf Versicherungsverträge ausgeweitet ,die über das Internet abgeschlossen werden. “Die neuen Vorschriften stärken das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher bei Finanzgeschäften am Telefon oder per Mausklick”, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. “Damit schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass die Chancen moderner Informationstechnologien wirklich genutzt werden können.” Ein größeres Angebot und mehr Wettbewerb komme letztlich auch Verbraucherinnen und Verbrauchern zugute, so die Ministerin weiter.
Das Kabinett hat mit diesem Gesetzesentwurf die Richtlinie der EU für den so genannten ‘Fernabsatz von Finanzdienstleistungen’ angewandt. Bisher hatten entsprechende Vorschriften die Finanzdienstleistungen nicht abgedeckt. So bleibt das Wiederrufsrecht auf unbegrenzte Zeit bestehen, wenn dem Kunden nicht alle relevanten Informationen schriftlich vorgelegt werden. Sind die Informationen vollständig, so besteht das Rückgaberecht für zwei Wochen ab Vertragsabschluss.
In dieser Frist müssen Verträge “rückabgewickelt” werden, wie es in der Mitteilung des Justizministeriums heißt. Eingezahlte Beträge etwa auf ein Sparkonto müssen dann zurückerstattet werden. Ein Kredit muss vom Kunden erstattet werden, Zinsen muss er nur dann entrichten, wenn er zuvor darauf hingewiesen wurde.
Bei Aktien oder Wertpapieren, die per Telefon oder Internet gekauft werden, wird allerdings kein Rückgaberecht eingeräumt. Das erklärt sich durch den schwankenden Marktwert, der sich innerhalb der Frist stark verändern kann. Den Kunden soll das Gesetzt gegen übereilte Käufe schützen, “ihm jedoch nicht Gelegenheit zu Spekulationen geben”, so das Justizministerium.
Zudem wird bei der Deutschen Bundesbank eine Schlichtungsstelle eingerichtet. Dort kann sich der Verbraucher hinwenden, wenn es zu Streitigkeiten in Geschäften kommt.
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