Die Deutsche Telekom scheint bei der Bewertung ihrer als “Volksaktie” titulierten dritten Aktienausschüttung den gerechten Volkszorn nicht besonders zu fürchten. Das wäre eine Erklärung dafür, dass bei einem nun eingeleiteten Güteverfahren, das auf Anraten der Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) nun 17.000 Kleinaktionäre eingeleitet haben, kein Telekom-Vertreter erschienen war. Für die DSW ist einer Unternehmensmitteilung nach klar, dass die Telekom dadurch ihr Desinteresse an einer gütlichen Einigung mit denn Aktionären ausdrücken wolle.
In der vergangenen Woche haben nun die ersten Güteverhandlungen stattgefunden. “Auf Vertreter der Telekom haben wir bei diesen Terminen leider vergeblich gewartet”, sagt DSW-Geschäftsführer Carsten Heise, der gemeinsam mit anderen DSW-Juristen etliche Tausend Mitglieder der Schutzvereinigung in Hamburg vertritt. Die Schlichter konnte deshalb nur das Scheitern des Güteverfahrens feststellen.
“Entscheidend ist, dass mit dem Feststellen des Scheiterns eine sechsmonatige Frist in Gang gesetzt wird. Erst danach verjähren eventuelle Ansprüche aus der Prospekthaftung endgültig”, erklärt DSW-Mann Mark Tüngler. Nach wie vor besteht demnach aber die Hoffnung, dass die Staatsanwaltschaft innerhalb dieser Frist ihre Ermittlungen gegen die Telekom abschließt und zu Erkenntnissen gelangt, mit denen eine so genannte Prospekthaftungsklage erfolgversprechend begründet werden kann. Der Vorwurf lautet Bilanzfälschung. Besonderes Augenmerk legen die Ermittler dabei auf die Bewertung der Immobilien. Seinerzeit war der ehemalige Telekom-Chef Ron Sommer auch schon über diese Frage gestolpert.
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