Die sechs UMTS-Anbieter Österreichs haben mit einer Klage gegen die Regierung einen Teilerfolg erzielt, der sich auch auf Deutschland auswirken könnte. Die Unternehmen hatten geklagt, weil die Regierung bei der Versteigerung der UMTS-Lizenzen im November 2000 keine Mehrwertsteuer auf den Rechnungen auswies. So konnten die UMTS-Anbieter insgesamt 140 Millionen Euro nicht als Vorsteuerabzug geltend machen, hieß es.
Das Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien hat jetzt beschlossen, die Streitsache an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) weiterzuleiten. Damit gewinne der Fall europaweit Relevanz, sagte Imke Gerdes von der Wiener Kanzlei Baker & McKenzie der Financial Times Deutschland. Mit einer Entscheidung des EuGH sei in zwei Jahren zu rechnen.
Auch die deutschen UMTS-Anbieter hatten im Frühjahr überlegt, die Regierung in Sachen Vorsteuerabzug bei den UMTS-Lizenzen zu verklagen. In Deutschland wurden sechs Lizenzen vergeben. Diese kosteten jeweils etwa 8,5 Milliarden Euro. Würde darauf eine Umsatzsteuer fällig, ginge es pro Lizenz um zirka 1,2 Milliarden Euro. Insgesamt könnte das den Staat laut Gerdes rund sieben Milliarden Euro kosten.
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