Microsoft muss ein Feature in seinem Betriebssystem ‘XP’ verändern, um nicht möglicherweise gegen grundlegende Wettbewerbsvereinbarungen mit der US-Regierung zu verstoßen, teilte das Justizdepartment mit. Das Softwareunternehmen wird in der nächsten Version den User nicht mehr über das Feature “Shop for Music online” automatisch an den Internet Explorer von Microsoft weiterleiten, auch wenn der Nutzer standardmäßig einen anderen Browser nutzt.
Mit dem Shopping-Feature im XP Betriebssystem sollten Anwender schnell über das Internet auf Online-Händler zugreifen können – freilich nur auf solche, die mit dem Monopolisten ein entsprechendes Abkommen haben. Microsoft wird nach Angaben der Nachrichtenagentur Reuters die Suchfunktion in den kommenden Monaten mit einem Windows-Update entsprechend ändern.
Gegenüber Reuters erklärte Unternehmenssprecherin Stacy Drake, die Änderungen wurden “aus wirtschaftlichen Überlegungen” gemacht. Mögliche Verletzungen des Kartellabkommens seien nicht der Grund für das Update: “Obwohl unsere Auslegung des Abkommens nicht mit der des Justizdepartments übereinstimmt, sind wir froh, dass die Änderungen des Features auch Bedenken seitens der Regierung zerstreut.”
Das US-Justizministerium sucht seit der Einigung über das Wettbewerbsrecht im Jahr 2002 nach Übertretungen in Windows-Programmen. Die Einigung soll Computerherstellern ermöglichen, auch Software-Produkte anderer Hersteller hervorzuheben. Und auch den Anwendern einer Microsoft-Plattform sollte mit diesem Vertrag zugesichert werden, verschiedene Produkte zu verwenden, wie zum Beispiel den Opera-Browser statt dem Internet Explorer von Microsoft.
Microsoft hat dem Department bereits einige Zugeständnisse gemacht, um nicht gegen das Abkommen zu verstoßen. So hat das Unternehmen zum Beispiel im letzten Jahr Code-Lizenzen verbilligt, die andere Softwarehersteller benötigen, um ihre Produkte für die Microsoft-Betriebssysteme zu optimieren.
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