Patentstreitkammer straft CeBIT-Aussteller ab
Zum Erfolg der CeBIT 2004 hat auch die ‘Patentstreitkammer des Landgerichtes Braunschweig’ auf ihre Art beigetragen.
Zum Erfolg der CeBIT 2004 hat auch die ‘Patentstreitkammer des Landgerichtes Braunschweig’ auf ihre Art beigetragen. Die Kammer habe in 18 Fällen einstweilige Verfügungen erlassen, weil Aussteller auf der CeBIT gegen das Markenrecht verstoßen haben, sagte Gerichtssprecher Ullrich Broihan der Nachrichtenagentur ddp.
Auf der Messe habe es besonders mit dem ‘TCO’-Siegel für strahlungsarme Bildschirme und der Bezeichnung ‘Dolby’ bei Tonsystemen Probleme gegeben. Nach Broihans Angaben beauftragen viele Unternehmen eigens Anwälte damit, die Aussteller auf Verstöße gegen das Markenrecht zu kontrollieren.
Geschädigte könnten bei der Patentstreitkammer den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragen. Diese entscheide während der CeBIT im Eilverfahren, auch am Wochenende. Gerichtsvollzieher setzten die Entscheidung sofort um. Bei Nichtbefolgung drohe ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. In den Vorjahren habe sich die Anzahl der einstweiligen Verfügungen zwischen 10 und 32 bewegt, so Broihan.