Die SCO Gruppe hat jetzt bei einer Anhörung vor Gericht in der anhängigen Klage gegen den Automobilhersteller DaimlerChrysler in beinahe allen Punkten verloren. Das Gericht kam damit verschiedenen Anträgen des Autobauers nach, den Fall niederzulegen.
Das defizitäre Unix-Unternehmen hatte DaimlerChrysler angeklagt, weil der Konzern einer vertraglich festgelegten Klausel nicht termingerecht nachgekommen ist. So hätte der Autokonzern dem Softwareunternehmen berichten sollen, auf wie vielen Servern das Unix-Programm läuft. Daimler argumentierte, dass bereits seit einigen Jahren das Programm nicht mehr aktiv sei und der Konzern deshalb auch nicht darüber zu berichten brauche. Das Gericht hat jetzt DaimlerChrysler in den wesentlichen Punkten recht gegeben. Jetzt ist noch der Punkt offen, ob DaimlerChrysler innerhalb der von SCO gesetzten Frist geantwortet hat oder nicht. Dieser Frage wird jedoch allgemein eine untergeordnete Rolle zugeschrieben.
Rechtsexperten meinen dazu, dass dies zwar noch nicht das Ende des Prozesses bedeute, und auch nicht als Präzedenzfall betrachtet werden könne, doch dürfte sich dadurch die Situation von SCO in den verbleibenden Verhandlungen, wie etwa mit IBM, Novell oder Autozone verschlechtern. Außerdem schwinde so mehr und mehr die Glaubwürdigkeit des rechtmäßigen Anspruchs auf bestimmte Linux-Code-Elemente, die das Unternehmen geltend machen will.
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