Jetzt droht auch in Deutschland illegalen Musikanbietern ein Zivilverfahren und Schadensersatzforderungen. Während in den USA schon die ersten Verfahren laufen, hat der deutsche Branchenverband IFPI heute gegen 68 Tauschbörsianer Strafanzeige erstattet.
“Die beschuldigten Personen haben urheberrechtlich geschützte Musik ins Internet gestellt und zum Herunterladen angeboten. Damit haben sie die Rechte der Textdichter, Komponisten, ausübenden Künstler und Tonträgerhersteller missachtet”, heißt es in der Mitteilung. Die Phonowirtschaft könne dem nicht mehr tatenlos zusehen, argumentierte der Vorsitzende der deutschen Phonoverbände, Gerd Gebhardt. Die Schäden, die durch illegale Internetangebote für die Musikbranche entstünden, seien immens. Gut 600 Millionen Titel seien im vergangenen Jahr verbotenerweise heruntergeladen worden.
Die Strafanzeigen richten sich derzeit noch gegen unbekannt. Bei der Identifizierung müssten die Provider helfen. Die geben aber nicht ohne weiteres die IP-Nummern bekannt, mit denen die Urheber ermittelt werden können. Erst bei Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft können sie zur Herausgabe der Informationen verpflichtet werden.
Gebhardt verweist darauf, dass es inzwischen genügend legale Download-Angebote gebe, auf die Interessenten zurückgreifen könnten. In der Illegalität müsse sich keiner mehr bewegen. Und darauf zurückziehen, es nicht besser gewusst zu haben, auch nicht mehr wirklich. 74 Prozent der Deutschen wissen, dass die bislang als ‘Tauschbörsen’ bekannten Portale unerlaubt seien, lautet das Ergebnis einer Studie der Gesellschaft für Konsumforschung.
Neben Deutschland rücken die Musiktauscher auch in anderen Ländern ins Fadenkreuz der Ermittler. Dänemark, Italien und Kanada sind den Phonobörsianern ebenfalls auf den Fersen.
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