Die Deutsche Telekom und ihre Tochtergesellschaft T-Online haben in einem Rechtsstreit mit AOL vor dem Karlsruher Bundesgerichtshof (BGH) eine Schlappe einstecken müssen. Der BGH gab einem Einspruch von AOL gegen ein Urteil des Hamburger Oberlandesgerichts statt und wies eine erneute Verhandlung der Streitsache in Hamburg an.
AOL hatte dagegen geklagt, dass Telekom und T-Online im Jahr 2000 einen mit einem Internetzugang gekoppelten ISDN-Anschluss angeboten hatten. Damit habe die Telekom ihre marktbeherrschende Stellung bei Festnetzanschlüssen auf den Markt für Internet-Zugänge verlagert, argumentierte AOL. Etwa 80 Prozent der T-ISDN-Kunden nutzen T-Online als Internet-Zugang und seien so für andere Internet Service Provider “verloren”.
Eine Aussage darüber, wann ein abschließendes Urteil in der Sache zu erwarten sei, sei wie ein Blick in die Glaskugel, sagte AOL-Pressesprecher Mathias Hajek gegenüber silicon.de. Das Verfahren dauere bereits vier Jahre. AOL warte jetzt die schriftliche Urteilsbegründung aus Karlsruhe ab. Dann werde das Verfahren vor dem Hamburger Oberlandesgericht neu aufgerollt.
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