Mit einem Antrag beim US-Gericht will IBM offenbar den Kläger SCO dazu zwingen, Beweise für eine angebliche Urheberrechtsverletzung vorzulegen. Durch diesen Schachzug könnte es IBM gelingen, dass der Streit zwischen der Softwarefirma und dem IT-Konzern nicht mehr wie bisher über Vertragsverletzungen geführt wird, sondern, dass es um Urheberrechtsverletzungen geht.
Der Konzern IBM hat bei dem US-Bezirksgericht in Salt Lake City einen Antrag gestellt, dass das Unternehmen in einem Feststellungsurteil von allen Forderungen seitens SCO freigesprochen werde, die mit den Besitzrechten von SCOs Unix zusammenhängen.
“IBM verletzt keine Urherberrechte von SCO mit seinen Linux-Aktivitäten; darunter fallen auch der Gebrauch, die Reproduktion und die Entwicklung von Linux. Alle Forderungen von SCO an Unix sind ungültig und daher auch nicht durchsetzbar”, so wird IBMs Schreiben an das Gericht in amerikanischen Medien zitiert.
Experten schätzen, falls die US-Behörden diesem Antrag statt geben, dass es für SCO im Fall IBM sehr schwer werden könne, nachdem das Unternehmen bereits zugegeben habe, dass es am AIX-Code von IBM, keine Rechte besitze. Auch an JFS, RCU und NUM – Code, den Big Blue in den Linux-Kernel implementiert habe – besitze SCO nach eigenen Angaben keine Rechte.
SCO hat IBM anders als Autozone oder wie kürzlich die zwei Forschungslaboratorien des US-Energieminsteriums nicht wegen Copyright-Verletzungen angeklagt, sondern wegen Verletzungen von Vertragsklauseln, die im Zuge von Lizenzvereinbarungen mit IBM getroffen worden sind. Ähnlich ist auch die Klage gegen DaimlerChrysler gelagert.
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