Die Entscheidung eines kanadischen Bundesgerichts treibt dort derzeit die Musikindustrie auf die Barrikaden. Richter Konrad von Finckenstein hat ein Urteil erlassen, wonach Online-Musiktauschbörsen legal sind. Er könne keinen Unterschied zu Fotokopiergeräten in öffentlichen Bibliotheken erkennen, begründete der Richter sein Urteil.
Finckenstein bestätigte in seinem Urteil einerseits die heftig umstrittene Entscheidung des Copyright Board of Canada. Ihm zufolge ist das Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Songs via Tauschbörsen in Kanada nicht strafbar. Die jetzige Entscheidung geht jedoch noch weiter. Sie besagt nämlich, dass auch die Bereitstellung von Songs für den Download – also der Upload – durch P2P-Software wie Kazaa rechtens ist.
Die Canadian Recording Industry wollte durchsetzen, dass fünf Internet-Provider die Identität von 29 Filesharern preisgeben müssen. Die Provider sollten Namen und Anschriften der unbekannten Nutzer bekannt geben. Das lehnte Richter Finckenstein jedoch ab. Es sei nicht ersichtlich, welches öffentliches Interesse in diesem Fall das Recht des Datenschutzes aufhebe. Zudem sei die Bereitstellung von geschütztem Material durchaus legal.
Musiktausch via Internet sei nichts anderes wie das Aufstellen eines Fotokopierers in öffentlichen Bibliotheken, die ebenfalls mit urheberrechtlichen Werken gefüllt seien, so der Gesetzeshüter. Da die Musikindustrie nun nicht an die geschützten Daten gelangt, kann sie nicht gegen die Tauschbörsen-Nutzer klagen.
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