Google-Aktien: Nur Amerikaner dürfen zeichnen

Deutsche Anleger können kaum darauf hoffen, vor dem Handelsbeginn der Google-Aktien die Papiere zeichnen zu können. Darauf haben Finanzexperten hingewiesen. Der Grund: Anleger, die am Zeichnungsverfahren in Form einer Auktion teilnehmen wollen, brauchen eine US-amerikanische Steuernummer oder eine US-Sozialversicherungsnummer.
Wie Dirk Piethe, deutscher Geschäftsführer des US-Onlinebrokers E-Trade, dem Handelsblatt sagte, kann sein Haus zwar für die etwa 10.000 deutschen Kunden, die über US-Konten verfügen, eine Sozialversicherungsnummer beantragen. Es könne jedoch bis zu acht Wochen dauern, bis die US-Behörden die Sozialversicherungsnummer zuteilten. Dann sei es für die Zeichnung der Google-Papiere zu spät, so Piethe.

“In Deutschland gibt es kein öffentliches Angebot der Google-Aktien, und deswegen können die Anleger die Papiere nicht zeichnen”, sagte ein Sprecher der Citibank der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Die Anleger könnten die Aktien jedoch sofort nach dem Handelsbeginn kaufen, meinte Roland Weichert, Pressesprecher der Deutschen Bank. Voraussetzung dafür ist, dass die Bank des Anlegers Orders an der Technologiebörse Nasdaq plazieren kann.

Google hatte den Ausschluss der Ausländer in seinem Börsenprospekt damit begründet, dass es zu kompliziert gewesen sei, alle ausländischen Börsenregeln zu berücksichtigen. “Wir hätten gerne unser Angebot international breiter verfügbar gemacht, aber die Unzahl internationaler Regeln machte das nicht praktikabel”, hieß es.

Silicon-Redaktion

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