Den Begrüßungsgutschein im Wert von 5 Euro bei Amazon sowie die Anrechnung von Bonusmeilen bei Buch.de wird es künftig nicht mehr geben. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat die Rabatte wegen des Verstoßes gegen das Buchpreisbindungsgesetz für rechtswidrig erklärt.
Die Richter kamen zu dem Schluss, Nachlässe auf Bücher seien unzulässig, weil diese der Buchpreisbindung unterlägen. Danach dürfen Bücher ausschließlich nach dem vom Verlag festgelegten Preis verkauft werden. Ausnahmen gelten für Sonderauflagen und gebrauchte Bücher. Das OLG lehnte eine Revision ab, so dass das Urteil nicht mehr gekippt werden kann.
Dem Internet-Buchhändler Buch.de droht ein Zwangsgeld von 250.000 Euro, falls er dennoch Bonusmeilen als ‘Rabattmarken’ akzeptiert. Anders sieht es nach Ansicht der Gesetzeshüter nur aus, wenn Meilen aus dem Miles&More-Programm anderswo gesammelt wurden und bei Buch.de lediglich eingelöst werden. Denn dass sei ein finanzieller Ausgleich und kein Rabatt im juristischen Sinne.
Diese Spitzfindigkeiten werden so manche Leseratte verwundern und irritieren. Schließlich kann der Kunde bei Amazon.de beispielsweise nicht nur Bücher, sondern auch Musik-CDs, Videos oder DVD mit dem Startgutschein erwerben. Das rechtfertige allerdings keine andere Auffassung, so die Frankfurter Richter.
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