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Phonoline blamiert sich mit dürftigem Sortiment

“Niemand muss illegal Musik herunterladen. Es gibt doch legale Anbieter”, schwadronierten noch vergangene Woche die Deutschen Phonoverbände und verklagten 68 Download-Anbieter wegen Verletzung von Urheberrechten. Dass es dabei aber ein spezielles Problem gibt, das sagte keiner. Phonoline, die Download-Plattform in Deutschland, bietet ein mehr als dürftiges Repertoire an.
Grönemeyer fehlt, die Beatles fehlen, Robbie Williams fehlt, Red Hot Chili Peppers fehlen und Wir sind Helden fehlen auch, um nur einige zu nennen, die sich immer wieder in den Charts tummeln. Beim Stöbern im Sortiment ist der Nutzer schnell genervt, das Angebot kommt einem Debakel gleich, wie es die Niederlage Deutschlands gegen England mit 1:5 im Jahr 2001 war. Die Plattform wurde auf der diesjährigen CeBIT online geschickt und versprach 250.000 Titel aus dem Stand mit dem Zusatz,  täglich zu aktualisieren, wie der Chef der Deutschen Phonoverbände, Gerd Gebhardt seinen Katalog auf der Computermesse anpries.

Einer der Hauptgründe für das blamable Angebot ist, so ein Bericht im Nachrichtenmagazin Spiegel, der Streit um die Gema-Gebühren. Es geht wohl um die Höhe der Urheberrechtsvergütung, über die sich die Verantwortlichen uneins sind. Deshalb stellt die Musikbranche auch nicht alle Titel zum Download für 99 Cent zur Verfügung. Anders lassen sich die Löcher in der Liste nicht erklären.

Doch nicht nur wegen der fehlenden Titel wird der Verband an den Pranger gestellt. Hinzu kommt die jüngst angestrengte Klagewelle gegen Tauschbörsenbenutzer. Von der von Gebhardt angesprochenen “Doppelstrategie”, umfangreiches Angebot und konsequentes Vorgehen gegen illegale Anbieter, bleibt nach Ansicht vieler ein Strategiestrang auf der Strecke: das große Sortiment.

Das müssen sich die Benutzer entweder bei Kazaa und Co. besorgen oder beispielsweise bei dem britischen Anbieter OD2. Der beliefert nach Angaben des Magazins auch deutsche Musikshops wie Karstadt und Tiscali. Von dort sind auch keine Ausreden bekannt wie “Kein Künstler ist verpflichtet zuzustimmen, dass sein Titel online geht”, die Phonoline gerne vorschiebt.

Silicon-Redaktion

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