Der ‘Deutsche Multimedia Verband’ (dmmv) hat das Verbot von Spam begrüßt, das der Bundestag mit der Änderung des ‘Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb’ am Donnerstag beschlossen hatte. Die Novellierung des Gesetzes dürfte eine gewisse “Präventivwirkung” entfalten, hieß es beim Verband.
Das sei aber nur ein erster Schritt in die richtige Richtung. In Sachen Versand und Empfang von Newslettern und E-Cards bestehe “aber nach wie vor eine erhebliche Rechtsunsicherheit”. So sei eine versehentliche oder missbräuchliche Eintragung in die jeweiligen Systeme für deren Anbieter nicht zu erkennen.
Erst die Versendung einer Bestätigungsmail an die eingetragene E-Mail-Adresse gebe Aufschluss über deren Korrektheit. Die Anbieter dürften aus datenschutzrechtlichen Gründen weder dokumentieren, durch wen die Eintragung in eine E-Mail-Liste erfolge, noch zusätzliche Informationen des Eintragenden abfragen.
Die Gerichte hätten in einzelnen Fällen die Zusendung eines Aktivierungs-Links bereits als Spam gewertet. Die Anbieter liefen so Gefahr, dass ihnen versehentliche oder missbräuchliche Eintragungen zugerechnet werden.
Konkrete Schritte zur Bekämpfung von Spam auf internationaler Ebene stünden noch aus, kritisierte der Verband, obwohl die UN das Thema in die Abschlusserklärung des letzten Weltinformations-Gipfels aufgenommen hatte.
Der dmmv sei sich mit dem ‘Bundesverband der Verbraucherzentralen’ darüber einig, dass das Thema Spam auf die Tagesordnung der Welthandelsorganisation (WTO) und der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) gesetzt werden müsse.
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