Die EU hat eine neue Wettbewerbsvorschrift erlassen, mit der die Vergabe von Lizenzen erleichtert werden soll. So dürfen Unternehmen Technologie-Transfers auch mit Wettbewerbern teilen, solange sie nicht mehr als 20 Prozent des Marktes kontrollieren. Auch Firmen mit einem größeren Marktanteil dürften dann ihr geistiges Eigentum lizenzieren, wenn dadurch der Wettbewerb nicht gefährdet würde.
So hat die Kommission beschlossen, die so genannten Gruppenfreistellungen auf eine größere Zahl von Patent-, Software und Know-how-Lizenzen auszuweiten. Die Einzelfallprüfung falle dadurch in den meisten Fällen weg, was weniger Verwaltungsaufwand und für die Unternehmen zudem mehr Rechtssicherheit bedeute. Die neue Regelung werde ab dem 1. Mai in Kraft treten, zeitgleich mit dem Beitritt der zehn neuen Mitgliedstaaten.
“Indem wir die Anreize für Innovationen stärken und auf der anderen Seite uns auf die Regelungen konzentrieren, die dem Wettbewerb schaden können, wird diese Wettbewerbspolitik sehr viel neue Dynamik in die Entwicklung der EU injizieren”, erklärte der Wettbewerbskommissar Mario Monti.
Derzeit sind alle Vereinbarungen verboten, mit denen der Handel zwischen Mitgliedsstaaten beeinträchtigt wird. Mit solchen Vereinbarungen könnten Konkurrenten aus dem Markt gedrängt werden oder Kartelle sich die Märkte untereinander aufteilen. Doch die bisherigen Regelungen seien zu restriktiv gewesen, hat die Kommission festgestellt.
Für die Unternehmen sei es nötig, sich Wissen zu teilen, um produzieren zu können. Doch fürchte Monti, dass unreglementierte Vereinbarungen schnell zu Kartellen führen könnten, und somit Innovationen abgewürgt würden. Mit den Lockerungen bei Gruppenfreistellungen hofft Monti zudem, die europäische Politik in diesem Punkt näher an die der USA heranzuführen.
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