Wer bei Wartungsarbeiten durch eine Computerfirma nicht selbst für ein Backup sorgt, darf nicht auf Schadensersatz bei einem Datencrash hoffen. So hat jetzt zumindest das Oberlandesgericht Hamm im Fall eines Reiseunternehmens entschieden, das eine Computerfirma auf Schadensersatz wegen Datenverlustes bei Wartungsarbeiten verklagt hatte.
Als Begründung führte das Gericht an, das Unternehmen hätte sich selbst um eine zuverlässige Sicherungsroutine kümmern müssen. Den Reiseveranstalter treffe ein Mitverschulden. Die Computerfirma muss sich nach Ansicht der Richter zwar erkundigen, ob die Daten ausreichend gesichert sind. Weitergehende Pflichten treffen den Dienstleister aber nur bei begründeten Zweifeln am fehlenden Backup-Turnus. Weil mangelnde Sicherung nicht erkennbar gewesen sei, treffe die Computerfirma keine Schuld und deshalb muss sie auch nicht für den Schaden aufkommen. Das Restverschulden des Dienstleisters entfiel im vorliegenden Fall gänzlich, weil die Datensicherung des Reiseunternehmens völlig unzulänglich gewesen war, sogar ein monatlich empfohlenes volles Backup sei neben den schlampig durchgeführten inkrementalen Rücksicherungen nicht erfolgt.
Der IT-Dienstleister war einer Fehlermeldung im Computersystem des Unternehmens nachgegangen und hatte dabei den Server zum Absturz gebracht, bei dem etliche Datensätze verloren gingen. Das Reiseunternehmen wollte daraufhin den Schaden in Höhe von rund 14.000 Euro ersetzt haben.
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