Internetzugang gefährdet die weiße Weste der Firmen in Deutschland

Das am 1. April in Deutschland in Kraft getretene “Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung” findet zu wenig Beachtung. Vor allem der Bezug zur Internetwirtschaft wird noch wenig gesehen. Für einige Unternehmen könnte das in Zukunft ein böses Erwachen geben, befürchtet das Unternehmen Websense.
Der Anbieter von Software für sicheren Internetzugang informiert darüber, dass es im Gesetzestext sinngemäß heiße: nach den Paragraphen 184 bis 184b wird derjenige bestraft, der pornographische Darbietungen durch Teledienste verbreitet – es sei denn, es ist durch technische oder sonstige Vorkehrungen sichergestellt, dass die Darbietung für Jugendliche unter 18 Jahren nicht zugänglich ist. Und hier hakt der Anbieter ein.

“Wichtig ist es jetzt, dass Schulen und Ausbildungseinrichtungen entsprechende Vorkehrungen treffen. Vorbildlich sind hier Österreich und die Schweiz. Dort sind alle Internetzugänge auf staatliche Initiative hin bereits mit adäquater Software geschützt. Deutschland hinkt in dieser Hinsicht noch weit hinterher. Ein weiterer Aspekt in diesem Zusammenhang ist der Schutz Jugendlicher am Arbeitsplatz”, erklärt Michael Kretschmer, Regional Director Central Europe bei Websense.

Aufgrund politischer Vorgaben und mit Hilfe der Telekommunikationsanbieter trafen beispielsweise alle Grund- und Mittelschulen in der Schweiz sowie alle Oberschulen in Österreich technische Vorkehrungen, damit pornographische Inhalte für Jugendliche unter 18 Jahren nicht zugänglich sind. Die Verantwortlichen in den Schulen haben den Zugang zu bestimmten Internetinhalten komplett eingeschränkt. Das geht für einzelne Anwender, Arbeitsgruppen, oder PCs. Eine solche Regelung wünscht sich der Anbieter gemeinsam mit dem Jugendschutz auch für Deutschland.

Doch was für Schulen in punkto Jugendschutz gelte, lasse sich natürlich auch auf Unternehmen übertragen. So stünden Organisationen vor rechtlichen Problemen, weil sie beispielsweise dafür haften, wenn Mitarbeiter urheberrechtlich geschützte Video- oder MP3-Files als Anhang von Instant Messages versenden. Hier könnten nur klare individuelle Sicherheitsregeln für den Umgang mit Internetinhalten Sicherheit bieten.

Silicon-Redaktion

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