Einheitliche Regelungen für DRMs gefordert
Die europäische Kommission hat “eine gemeinschaftliche Regelung für die kollektive Rechtewahrnehmung und vor allem für die Tätigkeit der Verwertungsgesellschaften” vorgeschlagen.
Die europäische Kommission hat “eine gemeinschaftliche Regelung für die kollektive Rechtewahrnehmung und vor allem für die Tätigkeit der Verwertungsgesellschaften” vorgeschlagen. Jetzt sollen die Voraussetzungen für einen Gesetzesentwurf geprüft werden. Bislang verzögert sich der Start von Musikbörsen wie Napster oder iTunes in Europa, da die Betreiber die Regelungen der einzelnen Staaten berücksichtigen müssen. Jetzt will die Kommission also eine EU-weite einheitliche Regelung.
Dabei hat sie auch den Verbraucher nicht aus den Augen verloren, denn die Kommission hat festgestellt, “dass vor dem Einsatz von Systemen der digitalen Rechteverwertung, auch als Digital Rights Management bezeichnet (DRM), deren Interoperabilität sowie die Akzeptanz bei allen Beteiligten, einschließlich der Verbraucher, gewährleistet sein muss.” Zu deren Verbesserung habe die Kommission zusätzlich einige Vorschläge gemacht.
Das Angebot an DRMs solle sich von der Marktnachfrage her entwickeln, doch könnte hier ein Gesetz die Entwicklung beschleunigen, hofft das Gremium. Dies besagt eine Studie, die 2003 von der Kommission in Auftrag gegeben wurde. Über 5,3 Prozent des Brutto Inlandsproduktes werden innerhalb der Gemeinschaft mit der Verwertung von Urheberrechten erwirtschaftet.
“Wir müssen die Vermarktung der Rechte am geistigen Eigentum vereinfachen, um in diesem Bereich einen echten Binnenmarkt zu schaffen. Die Rechteinhaber und die gewerblichen Nutzer brauchen eine vernünftige und moderne Rechtewahrnehmung”, so der noch amtierende EU Binnenmarktskommissar Frits Bolkestein. Deshalb müsse in dieser Frage auch auf europäischer Ebene gehandelt werden.
So sei für DRMs bereits grenzüberschreitende Rechtewahrnehmung möglich. Für die Wahrung von individuellen Rechtsansprüchen sieht die Kommission jedoch, wie der Ministerrat auch, keinen Regelungsbedarf auf EU-Ebene. Jedoch werde der Ruf bei institutionellen Verwertungsgesellschaften nach einer europaweit einheitlichen Lizenzierung von Rechten immer lauter.
Die Kommission will daneben auch noch andere Standpunkte hören, und fordert alle Betroffenen auf, an die Mailadresse Markt-E4@cec.eu.int Vorschläge und Anmerkungen zu schicken.