Eigentlich ist für Microsoft am letzten Montag im Juni eine Frist abgelaufen. 90 Tage nachdem die Brüsseler Wettbewerbshüter ihre Strafe verkündeten, hätten die Redmonder eine Windows-Version anbieten müssen, in der die Software Windows Media Player vom Betriebssystem getrennt ist. Doch in letzter Minute hat die Kommission die Zwangsmaßnahmen gegen das Unternehmen vorläufig ausgesetzt. Auf das Rekordbußgeld von 497 Millionen Euro will die EU aber auf keinen Fall verzichten.
Zuvor hatten Microsoft-Anwälte beim Europäischen Gericht erster Instanz vorläufigen Rechtsschutz beantragt. Der freiwillige Rückzug der Kommission solle eine “angemessene Entscheidung des Gerichts erleichtern”, sagte eine Sprecherin. Gerichtspräsident Bo Versterdorf muss nun über den Eilantrag entscheiden. Eine Frist hierfür gibt es nicht, es dauert nach bisheriger Erfahrung aber mehrere Wochen bis Monate. In Brüssel wird erwartet, dass die Entscheidung im September fallen könnte.
Wegen Missbrauchs seiner marktbeherrschenden Stellung hatte die EU Microsoft Ende März zu dem Rekordbußgeld und zusätzlichen Auflagen verurteilt. So wurde das Unternehmen aufgefordert, innerhalb von 90 Tagen eine abgespeckte Version seines Betriebssystem Windows anzubieten. Zudem wurde Microsoft verpflichtet, innerhalb von 120 Tagen Mitbewerbern Schnittstelleninformationen über seine Server-Software zur Verfügung zu stellen. Nach der außergerichtlichen Einigung zwischen Microsoft und Hauptkonkurrenten Sun Microsystems spielt dieser Teil des Verfahrens aber inzwischen nur noch eine Nebenrolle.
Sollte Bo Versterdorf nun dem Microsoft-Antrag stattgeben, müsste der Konzern bis zum Ende des Hauptsacheverfahrens Windows nicht entbündeln. Ein solches Verfahren würde voraussichtlich noch einmal drei bis vier Jahre dauern – wenn es überhaupt dazu kommt. Versterdorf hatte unlängst durchblicken lassen, dass er in dem Kartellstreit einen Kompromiss anstrebt. Er könnte darin bestehen, dass Microsoft auf dem Windows-Desktop neben dem eigenen Produkt auch fremde Abspielprogramme wie den ‘Realplayer’ installieren muss.
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