SCO gegen Linux: Autozone und DaimlerChrysler wehren sich
Bei seiner Kampagne gegen Linux weht der SCO Group inzwischen der Wind scharf ins Gesicht.
Bei seiner Kampagne gegen Linux weht der SCO Group inzwischen der Wind scharf ins Gesicht. Die beiden ersten Opfer der Klagewelle – der Autoteile-Händler Autozone und DaimlerChrysler – haben sich jetzt vor Gericht deutlich zur Wehr gesetzt und fordern, das Verfahren einzustellen oder zumindest auszusetzen.
Die Argumentation von DaimlerChrysler ist kurz und prägnant. Die Anwälte des Konzerns fordern die Einstellung des Verfahrens, weil es keine Vertragsbeziehung mit der SCO Group gebe. SCO wirft dem Automobilbauer vor, sich nicht gemeldet zu haben, als er schriftlich aufgefordert wurde, über eine einstmals verwendete SCO-Software Auskunft zu geben.
Autozone wiederum wird von SCO beschuldigt, bei der Umstellung von SCO- auf Linux-Software, zahlreiche SCO-Bibliotheken benutzt zu haben und diese auch weiterhin unter Linux einzusetzen. Der Unix-Spezialist spricht dabei von einer “nicht-wörtlichen Kopie von Code, Strukturen, Sequenzen und/oder Einrichtungen aus SCOs proprietären Unix System V Code”.
Die Autozone-Anwälte haben jetzt jedoch gefordert, das Verfahren auszusetzen, bis die Klagen von SCO gegen Novell und gegen IBM, sowie die Klage von Red Hat gegen SCO entschieden sind.
Zudem müsse SCO die Gründe deutlicher machen, die zu der Klage geführt hätten, argumentieren die Autozone-Anwälte. Bisher seien immer nur vage Angaben gemacht worden. “Es gibt keinen Grund für SCO, so begriffsstutzig in seinem Vortrag vor Gericht zu sein, außer, die Firma legt es darauf an, die Natur und den Grund ihrer Ansprüche zu verschleiern”, heißt es in der Eingabe von Autozone. “Der Linux-Code ist jedermann frei verfügbar und SCO ist seit Jahren im Besitz dieses Codes. Tatsächlich war SCO ein Linux-Distributor, bevor die Firma im vergangenen Jahr gegen IBM Klage erhob. SCO ist daher mit der Materie vertraut und kann die entsprechenden Zeilen, Dateien oder Strukturen und Einrichtungen von Unix nennen, die nach SCO-Angaben verletzt worden sind”, schreiben die Anwälte weiter.