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Einstweilige Verfügung soll Mobilcoms Image retten

Der Mobilfunkkonzern Mobilcom, der durch eine geplatzte Übernahme, Insolvenzgerüchte, den Führungsstil von Firmengründer Gerhard Schmid und tausendfache Entlassungspläne in die Schlagzeilen gekommen war, ist um einen Neuanfang bemüht. Dazu gehört, dass das Unternehmen eine Berichterstattung des Magazins Focus per einstweiliger Verfügung gestoppt hat.
Focus muss jetzt sogar eine Gegendarstellung zu einem Bericht vom Jahresanfang abdrucken. Unternehmenssprecher Tobias Weitzel sprach gegenüber silicon.de von einer ganzen Menge von Vorwürfen, die dort aufgestellt worden seien. Die Behauptung, die Wahl des neuen Chefs sei nicht mit rechten Dingen zugegangen, habe sich aber als anfechtbar herausgestellt. Focus hatte unter anderem eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft zitiert, die von Ermittlungen gegen Verantwortliche des Unternehmens wegen versuchten Prozessbetrugs und Urkundenfälschung gesprochen haben soll.

Jetzt hat das Landgericht München dem Magazin verboten, weiter zu behaupten, “für die Wahl von Dr. Dieter Vogel zum Aufsichtsratsvorsitzenden der Mobilcom AG im Februar 2003 sei die Stimme des Aufsichtsrats Dr. Horst Dietz entscheidend gewesen”. Andernfalls drohen bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld oder eine Ordnungshaft von bis zu 6 Monaten.

Dieter Vogel sei jedoch am 9. Februar 2003  im ersten Wahlgang, auch ohne Berücksichtigung der Stimme von Horst Dietz, mit der erforderlichen Zweidrittel-Mehrheit ohne Gegenstimmen gewählt worden, wehrt sich Mobilcom. Der Bericht habe einen Rücktrittszwang für die Schmid-Riege suggeriert und das sei falsch.

Silicon-Redaktion

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