Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz, hat ein Auge auf Gmail geworfen. “Wenn Gmail in der angekündigten Form an den Start geht, verstößt der Dienst gegen das Telekommunikationsgesetz und die deutschen Datenschutzrechtlinien”, sagte Ira von Wahl, Schaars Sprecherin, der Deutschen Welle.
Dabei haben sich die Google-Gründer Sergey Brin und Larry Page ihren Freemail-Dienst so fein ausgedacht. Gmail soll mit 1 Gbyte den größten Speicherplatz aller Freemail-Dienste bieten. Die E-Mails werden unbegrenzte Zeit gespeichert und es soll keine Einblendung von Pop-Ups oder Bannerwerbung geben. Der Haken: ein Gmail-Anwender muss akzeptieren, dass seine E-Mails automatisch nach Schlagworten durchsucht und zu diesen passende Werbung eingeblendet wird.
Brin und Page wissen sicher nicht, wer Peter Schaar ist. Das könnte sich aber bald ändern. Google ist nach deutscher Lesart ein TK-Anbieter, deshalb ist der Bundesbeauftragte dafür zuständig zu prüfen, ob Gmail in Sachen Datenschutz gegen das Telekommunikationsgesetz und die Datenrichtlinien verstößt.
In § 85 des Telekommunikationsgesetzes ist das Fernmeldegeheimnis geregelt. Dieses schützt das Telefonieren, aber auch die Kommunikation via E-Mail vor Menschen, die sich “über das erforderliche Maß hinaus Kenntnis vom Inhalt oder den näheren Umständen der Telekommunikation” verschaffen. Nach § 206 des Strafgesetzbuches drohen für eine Verletzung des Fernmeldegeheimnisses bis zu fünf Jahre Gefängnis oder eine Geldstrafe.
“Der Bundesbeauftragte hat jetzt bei Google eine genaue Darstellung von Gmail angefordert”, so von Wahl. Die Prüfung ist zwar noch nicht abgeschlossen, aber von Wahl machte aus ihrem Herzen keine Mördergrube. “Bei einer Filterung der E-Mails liegt ein Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis vor”, sagte von Wahl in dem Interview.
Von “besonderem Interesse” sei es, ob Google auch die eingehenden E-Mails scanne. Falls es zutreffe, dass Gmail die E-Mails für unbegrenzte Zeit speichere, sei auch dies “auch ein problematischer Aspekt”. Die Äußerungen von Wahls sind deutlich. Alles scheint darauf hinzudeuten, dass Schaar seinen Daumen senken wird. Dann muss Google seinen Freemail-Dienst in Deutschland verändern.
Während die Deutschen Gmail noch prüfen, sind die Amerikaner schon einen Schritt weiter. US-Senatorin Liz Figueroa hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, um Gmail zu stoppen. “Den Leuten zu sagen, dass ihre E-Mails nur ein Direktmarketing-Artikel sind, ist kein Weg, um E-Commerce voranzubringen”, meint Figueroa.
Ihre Idee: ein E-Mail- oder Instant-Messaging-Provider darf den Postausgang seiner Kunden durchsuchen, aber nicht den Posteingang. Für Spam- und Virenfilter will Figueroa Ausnahmen erlauben. Die erste Anhörung findet am 4. Mai vor dem Justizausschuss des Senates statt.
Google hat derweil auf den zunehmenden Druck reagiert und ein Einlenken signalisiert. Um Gmail für Datenschützer annehmbar zu machen, seien größere Veränderungen nicht ausgeschlossen, sagte Google-Chef Brin dem Wall Street Journal. Man wolle aber “keine übereilten Schritte machen”.
Laut Brin erwägt Google, es den Gmail-Nutzern freizustellen, ob sie das Auslesen ihrer Texte erlauben wollen oder nicht. Das will Google nach dem Abschluss des Probelaufes festlegen. Dieser dauert noch drei bis sechs Monate.
Was immer Page und Brin dann entscheiden, eins steht fest: mit Gmail haben sie sich kurz vor dem angeblich bevorstehenden Börsengang einen Bärendienst erwiesen. Gmail hat Google die schlechteste Presse beschert, die das Unternehmen jemals hatte.
Google, das Wunderkind der IT-Branche, hat Pickel bekommen.
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