Ein Meilenstein auf dem Weg zum neuen TKG ist geschafft. Das Ergebnis der Vorbereitungsgruppe des Vermittlungsausschusses zum Entwurf des neuen Telekommunikationsgesetzes (TKG), stößt sogar beim ansonsten mit Lob geizenden Bundesverband der regionalen und lokalen Telekommunikationsgesellschaften (Breko) auf Zustimmung. Der Glasfasernetzbetreiber und Carrier Colt Telecom findet jedoch einige Haare in der Suppe.
“Mit dem Beschluss der Gruppe”, so Breko-Präsident Udo Pauck, “wird das lang erwartete politische Signal gesetzt, die Investitionsleistungen insbesondere der Regionalanbieter nicht zu entwerten. Ein isolierter Wiederverkauf nur des Endkundenanschlusses, ohne dass auch Netzkapazitäten angemietet werden müssen, hätte bei unseren Mitgliedsunternehmen die wirtschaftliche Grundlage, das eigene Netz, in Frage gestellt.”
Experten aller Bundestagsfraktionen und der Bundesländer hatten im Rahmen der Aussprache zum Entwurf des TKG beschlossen, dass den Telekomwettbewerbern bis zum 30.6.2008 nur ein gebündeltes Resale-Angebot zur Verfügung stehen wird, das heißt der Endkundenzugang und die Vermittlungsleistung müssen nicht gesondert angeboten werden. Erforderlich ist laut Pauck allerdings weiterhin, dass die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) intensiv über die Konsistenz der Entgeltregulierung nachdenke. Hierin sieht der Breko eine telekommunikationspolitische Zeitbombe, da eine Schieflage zwischen Preisen für Vorleistungen und möglichen Endkundenpreisen bei Festnetz-Carriern unbeseitigt sei.
Wolfgang Essig, Vorsitzender der Geschäftsführung der Colt Telecom GmbH, sagt hingegen: “In der Summe betrachtet, ist das Gesetz sicherlich ein typischer Kompromiss aus Interessen der Wettbewerber und des Ex-Monopolisten. Wieder einmal hat die Politik aber nicht den mutigen Schritt nach vorne gewagt. Denn es fehlen an vielen Stellen klare Regelungen, die für mehr Dynamik im Telekommunikationsmarkt gesorgt hätten.” Er hält das neue Gesetz in weiten Teilen für nicht EU-konform, so dass mit Vertragsverletzungsverfahren aus Brüssel zu rechnen sei.
Essig weiter: “Auch die Einführung des Kartellrechtswegs in erst fünf Jahren kommt aus unserer Sicht viel zu spät. Da das neue Gesetz deutlich mehr wettbewerbsrechtliche Themen enthält als das bisherige, hätte der Wechsel von den Verwaltungsgerichten auf die mit Wettbewerbsrecht vertrauten Kartellgerichte sofort vollzogen werden müssen. Das Resultat wird sein, dass auch in den nächsten Jahren viele Streitfälle in langen juristischen Verfahren vor sich hin dümpeln und Rechts- und Planungssicherheit weiterhin ein Wunschziel bleibt.”
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