Der Chipdesigner Rambus hat erneut ein Kartellverfahren gegen Infineon, Siemens, Micron Technologies und Hynix Semiconductor eingeleitet. Die Amerikaner werfen den Konkurrenten vor, sich zu einer Verschwörung gegen die eigene Chip-Technologie zusammengeschlossen zu haben. Das Unternehmen hatte am Mittwoch beim Bundesgericht in San Francisco die Klage eingereicht. Sie basiert auf bereits vorher durchgesickerten Vorwürfen der Preisabsprache zwischen Deutschland und Asien gegen die USA, über die möglicherweise sogar der Infineon-Chef Schumacher gestürzt sein soll.
Rambus beschuldigt die Unternehmen, sich zusammengeschlossen zu haben, um auf dem Markt für RDRAM-Memory-Chips die Architektur von Rambus behindert zu haben. So sei die Produktion verzögert und der Preis für Rambus-Speicher künstlich in die Höhe getrieben worden. Das Unternehmen legte Dokumente vor, die angeblich beweisen, dass sich die beschuldigten Hersteller anschließend verschworen hätten, um die Preise der eigenen Chips wiederum nach oben zu treiben.
Gegenüber amerikanischen Medien erklärten Infineon und Micron, dass sie dem Department of Justice in diesem Fall Informationen übermittelt hätten. Weitere Angaben machten die Unternehmen jedoch nicht. Micron will sich vehement zur Wehr setzen. “Es ist bedauerlich, dass Rambus versucht, die Schuld am Scheitern seiner RDRAM-Technik auf andere Unternehmen abzuwälzen”, sagte ein Unternehmenssprecher.
An die Klage knüpfte Rambus auch die Forderung nach Schadensersatz in Höhe von einer Milliarde Dollar. Diese Summe könne sich auch noch verdreifachen – zuzüglich eines Strafzuschlags. Dies Klage reiht sich in eine ganze Reihe von Prozessen ein. So wurde neben anderen Infineon wegen Patentverletzungen angeklagt. Der Münchner Konzern hingegen hatte bei der EU eine Beschwerde gegen Rambus eingereicht: Rambus würde seine Position als Hersteller eines weltweiten Industriestandards ausnützen, heißt es.
Daneben behandelte die Federal Trade Commission (FTC) eine Beschwerde, dass der Chipdesigner seine Patente verheimlicht habe. Ein Gericht hatte diese Klage zurückgewiesen, doch will die Handelsaufsicht in Revision gehen.
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