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Nach der ASP-Versicherung bringt der Bitkom den Gratis-ASP-Vertrag

Das Geschäftsmodell des Application Service Providing (ASP), also Software zur Miete, die beim Anbieter im Rechenzentrum läuft, deren Funktionen aber dem Kunden über eine VPN-Leitung oder ähnliches voll zur Verfügung gestellt werden, scheint sich wieder zu erholen. Das lässt sich aus der jüngsten Avance schließen, die der IT-Industrieverband Bitkom den Unternehmen macht: ein kostenloser rechtssicherer Standardvertrag für ASP-Angebote.
Der Verband sieht die Geschäftsmodelle der ASP-Anbieter und die Anwendungsmöglichkeiten immer noch vielfältiger werden und somit auch attraktiver für die ebenso vielseitigen Bedürfnisse der Kunden. Von der einstigen ‘Ei-des-Kolumbus-Stimmung’ unter den mehreren hundert Anbietern, die es im Jahr 2000 allein in Deutschland gab und den Zeiten, als über eine eigene ASP-Messe geredet worden war, die größer als die Systems werden sollte, ist schließlich nach dem Platzen der Dotcom-Blase nur die Anbietersubstanz geblieben, die das Angebot ernsthaft und gut betreibt und mehr als Standardanwendungen anbietet.

Allerdings ist die Frage der Rechtssicherheit, die sich durch diverse Pleiten der Anbieter ab dem Jahr 2001 ergeben hatte, immer noch nicht in den Köpfen der Anwender beantwortet, so scheint es. Daher bietet der Bitkom nun, ähnlich wie im Jahr 2001 einen ASP-Versicherung gegen eben solche Pleiten, nun einen Standardvertrag, um die Branche wiederzubeleben und Geschäftsabschlüsse zu erleichtern.

Der Beispielvertrag eignet sich als Anschauungsbeispiel für individuelle wie auch für allgemeine Vertragsvereinbarungen mit einzelnen Kunden. Die möglichen Formulierungen, die der Verband von Experten erarbeiten ließ, können nicht nur für ASP-Verträge angewendet, sondern auch bei der Formulierung von Individualverträgen im Outsourcing-Geschäft oder bei sonstigen Geschäftsmodellen zu Rate gezogen werden, so heißt es.

Der Beispielsvertrag wird durch Tipps ergänzt, um den Hintergrund der jeweils möglichen Formulierungen oder auch die Gründe für eine vorgeschlagene Formulierung zu erläutern. Die Beispielsformulierungen sind unverbindlich und sollen durch das jeweilige Unternehmen verhandelt beziehungsweise geprüft, angepasst oder ergänzt werden, empfiehlt der Bitkom.

Silicon-Redaktion

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