TK-Provider sollen Verbindungsdaten mindestens ein Jahr speichern
Das Bundesinnenministerium plant offenbar ein neues Gesetz, nach dem Telekommunikationsanbieter künftig die kompletten Verbindungsdaten ihrer Kunden bis zu einem Jahr lang speichern müssen.
Das Bundesinnenministerium plant offenbar ein neues Gesetz, nach dem Telekommunikationsanbieter künftig die kompletten Verbindungsdaten ihrer Kunden bis zu einem Jahr lang speichern müssen. Damit wolle der Bundesinnenminister Otto Schily die Verfolgung und Überwachung von Straftätern und Terroristen erleichtern. Dies meldete der Deutsche Multimediaverband (dmmv)unter Berufung auf ministeriumsnahe Kreise. Das gerade erst fertig gestellte Telekommunikationsgesetz würde damit obsolet.
Auch in der EU wird derzeit über die Speicherung von Telekommunikationsdaten in einem Zeitraum von ein bis drei Jahre beraten. Nach Ansicht des dmmv, dem Dachverband für die Digitale Wirtschaft in Europa, folge Schily mit der geplanten Gesetzesnovelle den Positionen von Frankreich, Irland, Schweden und England im Ministerrat der EU. Im Zuge des Kompromisses zum Telekommunikationsgesetz wurde in Deutschland jedoch unlängst die längerfristige Speicherung von TK-Daten abgelehnt. Der Wirtschaft wären durch die Speicherung dieser Daten Mehrkosten in Höhe von mehreren Hundert Millionen Euro entstanden.
“Käme es tatsächlich zu einer Verabschiedung eines solchen Rahmenbeschlusses durch den EU-Ministerrat müssten alle Daten, die im Zusammenhang mit öffentlichen elektronischen Kommunikationsdiensten – vor allem Internet, E-Mail, SMS – anfallen, mindestens zwölf bis maximal 36 Monate auf Vorrat gespeichert und auf Ersuchen der zuständigen Behörden zu Ermittlungszwecken zugänglich gemacht werden”, teilte der Verband mit.
Der dmmv übt jetzt nach seinen eigenen Worten “harsche Kritik” an dem geplanten Gesetz und äußert sich in Anbetracht des wirtschaftlichen Aufwandes für die Provider, welche die Speicherung auf eigene Kosten bewerkstelligen müssen, und der Fülle an anfallenden Daten zweifelnd über den Sinn des Vorhabens. Zudem würden die Bürger entgegen der verfassungsmäßig verankerten Unschuldsvermutung “pauschal unter Terrorismusverdacht” gestellt, heißt es in der Mitteilung des dmmv und so würde das Recht auf informationelle Selbstbestimmung durch den neuen Gesetzentwurf ausgehebelt.
“Gerade terroristische Kreise sowie die Erscheinungsformen der organisierten Kriminalität wissen, wie sie ihre Spuren über Anonymisierungsdienste oder die Verschlüsselungen von Nachrichten verwischen können”, erklärte Arndt Groth, Präsident des dmmv. Die Erfahrungen bei Anbietern von illegalen Inhalten, wie etwa Kinderpornographie oder Raubkopien, würden zeigen, dass eine solche Regelung kaum zielführend sei, so der Präsident.