Mails, die bei dem Verschicken auf einem Server zwischengespeichert werden, dürfen jetzt rechtmäßig auch ohne Gerichtsbeschuss von Behörden oder anderen gelesen werden. Das oberste Berufungsgericht in Boston hat hierzu ein Präzedenz-Urteil gesprochen.
Das Gericht hat damit ein älteres Urteil, mit dem auch digitale Medien in das Gesetz gegen Abhöraktionen eingebunden wurden, de facto aufgehoben. Voraussetzung ist, dass eine elektronische Nachricht, zumindest für den Bruchteil einer Sekunde auf einem Server eines Dritten zwischengespeichert wird. Experten erklärten jetzt, dass auch VoIP oder generell Telefonate, die über das Netz geführt werden, so ohne jeglichen Gerichtsbeschluss abgehört werden dürfen.
Andere Beobachter des Prozesses glauben jedoch, dass wegen der sehr restriktiven Regelungen der einzelnen Internet Service Provider (ISP) das neue Gesetz für die meisten Nutzer sehr geringe Auswirkungen haben werde.
Hyperscaler ermöglichen ISVs eine schnellere Markteinführung ihrer Produkte, wobei damit die verbundenen Herausforderungen steigen, sagt…
Warenhauskette setzt auf die KI-gesteuerten Fähigkeiten zur Bedarfsplanung und Nachversorgung von Blue Yonder.
Technische Hochschule Augsburg (THA) will Hersteller auf die neue EU-Verordnung hinweisen, die Cybersicherheit für vernetzte…
Mit der steigenden Anzahl von Endpunkten, wächst die Komplexität, die mit dem Unternehmensnetzwerken verbundenen Geräte…
Die Kombination aus Blockieren und fundierter Analyse bietet eine resiliente Sicherheitsarchitektur, sagt Andrea Napoli von…
Projekt: Per Tablet ärztliche Expertise hinzuzuziehen, wenn sich der Gesundheitszustand von Pflegepersonen plötzlich verschlechtert.