Die von Vodafone geplanten Steuereinsparungen in Milliardenhöhe sorgen quer durch die Republik für heftige Diskussionen. “Abzockerskandal”, donnern Politiker und Volkswirte – Juristen sprechen dagegen von einem “völlig normalen Schritt entsprechend der Steuergesetze”. Es ist deshalb auch zweifelhaft, ob es der rot-grünen Regierungskoalition gelingen wird, den Milliardenausfall für die Steuerkasse zu verhindern.
“Es entspricht der Durchsetzung des objektiven Nettoprinzips, Verluste auch in dieser eklatanten Höhe in den Verlustvorträgen zu berücksichtigen”, sagte Wirtschaftsjurist Alexander Lüdtke-Handjery vom Kölner Institut für Steuerrecht in einem Interview mit der dpa. Schließlich habe der Staat auch bei Gewinnen aus Aktienverkäufen kräftig abkassiert. Ähnlich sieht das auch Johanna Hey, Professorin für Unternehmensrecht an der Universität Düsseldorf. Vodafone habe mit ganz gängigen Mitteln agiert. “Eine unbestimmte Verlustbeschränkung gefährdet in letzter Instanz die steuerliche Systematik”, so Hey.
Dagegen sagte SPD-Generalsekretär Klaus Uwe Beneter, das Parteipräsidium sei sich einig, dass alles unternommen werden müsse, “um dem Unternehmen das nicht so durchgehen zu lassen”. Bereits jetzt gebe es aber bereits hohe rechtliche Hürden, für die von Vodafone angemeldete Teilwertabschreibung. So müsse Vodafone unter anderem nachweisen, dass der Wertverlust dauerhaft sei und das bei der Übernahme kein “Überpreis” gezahlt worden sei. Letztlich müssen die Finanzbehörden in Nordrhein-Westfalen entscheiden, ob die Wertminderung dauerhaft und gerechtfertigt ist.
So oder so erwartet das Finanzministerium nach eigenen Angaben durch den Fall keine “zusätzlichen Steuerausfälle”, die über die bisherigen Schätzungen hinausgingen. Dem Bund seien auch keine anderen Unternehmen mit derartigen Steuerplänen bekannt.
Dem widerspricht jedoch ein aktueller Bericht der Berliner Zeitung. Demnach stellt die Nutzung steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten durch Vodafone keine Ausnahme dar. Auch andere große Firmen hätten dank Verlustvorträgen und anderen Steuerkniffen Milliarden vor dem Zugriff der Finanzämter gerettet. So erstatteten die Behören allein der deutschen Telekom für das Jahr 2002 unter dem Strich gut 2,8 Milliarden Euro Körperschafts- und Gewerbeertragssteuer, so das Blatt.
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