Die Bundesregierung will zusätzliche Abgaben für Computer, Drucker und MP3-Player einführen. Es gehe um alle Geräte, die zum Erstellen digitaler Kopien verwendet werden können, sagte Justizministerin Brigitte Zypries in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung. Man wolle damit den Schutz geistigen Eigentums im Internet verbessern.
“Bisher wird die Abgabe nur auf Gerät erhoben, die tatsächlich zum Kopieren bestimmt sind. Künftig ist entscheidend, ob ein Gerät generell zum Kopieren geeignet ist – und wie häufig es durchschnittlich zum Kopieren genutzt wird, soll dann für die Höhe der Abgabe maßgeblich sein.” Wie die Nutzungsintensität eines Geräts ermittelt werden soll, sagte sie nicht.
Unklar ist auch noch die geplante Höhe der Abgabe. “Auf einen Drucker, der fünfzig Euro kostet, dürfen nicht noch fünf oder sieben Euro Abgabe kommen. Wir wollen keine Märkte kaputt machen oder die Kunden zu ausländischen Anbietern treiben.” Es solle eine Lösung werden, mit der alle leben könnten.
Über Verwertungsgesellschaften wie die Gema, die VG Wort oder VG Bild-Kunst sollen die Einnahmen Autoren von Musik oder Texten zugute kommen. Bisher wird die Abgabe nur auf Kopierer, Scanner und CD- und DVD-Brenner erhoben. Gegen die jetzt geplante Ausweitung laufen die Firmen Sturm. Der Branchenverband Bitkom mit Marktführer Hewlett-Packard (HP) an der Spitze wettern gegen die “Entmündigung des deutschen Verbrauchers”.
Sinnvoller wäre nach ihrer Meinung, das so genannte Digital Rights Management (DRM) zu stärken. Mit dem elektronischen Kopierschutz legen Rechteinhaber fest, wie oft etwa kopiert oder abgespielt werden darf. Für die VG Wort ist das keine Lösung. Die Systeme seien völlig uneffektiv und könnten innerhalb kürzester Zeit geknackt werden, hieß es aus der Organisation.
Längst haben beide Seiten auf stur geschaltet. HP und andere IT-Hersteller weigern sich inzwischen, für Multifunktionsgeräte, die drucken, scannen, faxen und kopieren können, überhaupt noch eine Pauschale zu zahlen – obwohl die Gesetzeslage völlig klar ist. Im Juli wird deshalb eine entsprechende Klage der VG Wort vor dem Landgericht Stuttgart verhandelt. Und weil solche Musterprozesse in der Regel vor dem Bundesgerichtshof landen, wird es Jahre dauern, bis auch nur ein Vergleich zu Stande kommt.
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Der Grund: Geräte, die mit veralteter Software arbeiten, sind anfällig für Cyberangriffe und Datenlecks.