Categories: NetzwerkeUnternehmen

Bundesgerichtshof untersagt T-Online-Werbung

T-Online darf sich nicht mehr als “Europas größter Onlinedienst” bezeichnen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Die Bezeichnung sei “teilweise irreführend und deshalb unlauter”, hieß es. Die Richter gaben damit einer Klage von AOL statt und bestätigten im Wesentlichen eine Entscheidung des Oberlandesgerichtes Hamburg.
AOL hatte gegen diese Formulierung und ähnliche Slogans geklagt, die T-Online in den Jahren 1999 und 2000 benutzt hatte. Nach dem Urteil sind Behauptungen wie “T-Online ist Europas größter Onlinedienst”, “T-Online ist heute schon eines der weltweit größten Internetunternehmen” oder “T-Online ist der größte Internet-Provider Europas” falsch, weil T-Online unter anderem in Großbritannien und in Skandinavien nicht vertreten war.

Außerdem gehe “der durchschnittliche Verbraucher” davon aus, dass sich der Slogan nicht nur auf die Zahl der T-Online-Kunden beziehe, sondern dass T-Online auch “am häufigsten und umfangreichsten” benutzt werde. Das sei aber nicht der Fall gewesen.

Slogans, die sich nur auf die Kundenzahl beziehen, sind jedoch weiter zulässig, so etwa “T-Online ist der größte Online-Service Europas mit über … Kunden”. Das Urteil dürfte vor allem die beteiligten Anwälte freuen: Der Streitwert wurde auf rund 1,3 Millionen Euro festgesetzt, meldete die Nachrichtenagentur AFP.

Lesen Sie auch : KI-Bluff bei AIOps erkennen
Silicon-Redaktion

Recent Posts

IT 2025: IT-Führungskräfte erwarten massiven KI-Ruck

Einsatz von KI-Lösungen wirbelt auch in deutschen Unternehmen die Liste der Top-Technologieanbieter durcheinander.

12 Stunden ago

Sofortzahlungen im Wandel: Sicherheit und KI als treibende Kräfte

Echtzeitüberweisungen erfüllen die Erwartungen der Nutzer an Geschwindigkeit, sind jedoch anfällig für spezifische Sicherheits- und…

16 Stunden ago

Blockaden und Risiken bei APM-Projekten vermeiden

Application Portfolio Management (APM) verspricht Transparenz, mehr IT-Leistung und Effizienz – theoretisch.

2 Tagen ago

BSI-Bericht: Sicherheitslage im Cyberraum bleibt angespannt

Im Berichtszeitraum Mitte 2023 bis Mitte 2024 wurden täglich durchschnittlich 309.000 neue Schadprogramm-Varianten bekannt.

3 Tagen ago

KI-Hype in der Cybersicherheit – oder besser doch nicht?

KI kommt in der Cybersicherheit zum Einsatz, etwa um Abweichungen im Netzwerkverkehr zu identifizieren. Ist…

4 Tagen ago

Netzwerksegementierung schützt vor Angriffen über die OT

Ungepatchte und veraltetete Maschinen-Software ist ein beliebtes Einfallstor für Hacker, warnt Nils Ullmann von Zscaler…

4 Tagen ago