AMD zwingt Intel ein bisschen in die Knie
Vor dem US-Bundesgericht hat Intel eine kleine Niederlage gegen AMD einstecken müssen.
Vor dem US-Bundesgericht hat Intel eine kleine Niederlage gegen AMD einstecken müssen. Der Supreme Court entschied jetzt, dass für die Klärung einer EU-Wettbewerbsklage gegen Intel, vertrauliche Firmendokumente an die ausländische Institution weitergegeben werden dürfen. Ein US-Richter habe grundsätzlich das Recht, dies anzuordnen. Das oberste US-Gericht bestätigte damit die Entscheidung einer Vorinstanz, wonach Intel interne Unterlagen an die Wettbewerbshüter der EU-Kommission herausgeben soll.
Mit dem Urteil verwies Richterin Ruth Bader Ginsburg den Fall aber gleichzeitig zurück an das Bezirksgericht in Kalifornien. Es muss nun die Details klären. “Wir überlassen es der niedrigeren Instanz eine angemessene Entscheidung sicherzustellen, ob eine Unterstützung nötig ist und wenn ja welche”, so die Richterin in ihrer Urteilsbegründung. AMD hat gegen die Geschäftspraktiken von Intel in Brüssel Beschwerde eingelegt. Intel habe wettbewerbswidrig gehandelt und seine Marktmacht ausgenutzt, um seine Konkurrenten wie AMD daran zu hindern, Marktanteile zu gewinnen.
Um seine Anschuldigungen zu unterstreichen, fordert nun AMD die Herausgabe vertraulicher Geschäftsunterlagen, die Intel einem US-Gericht in einem anderen Prozess vorgelegt hatte. Damals hatte Intergraph gegen Intel geklagt. Intel behauptet allerdings, dass die Unterlagen nichts mit der Untersuchung der EU zu tun hätten.
Ein Vertreter der EU hatte zudem bereits vor einiger Zeit deutlich gemacht, dass die Brüsseler Wettbewerbshüter eigentlich gar nicht an den Dokumenten interessiert sind. Ein Anwalt der Behörde sagte, eine solche Entscheidung, wie sie jetzt der Supreme Court gefällt hat, würde einen unwillkommenen Präzedenzfall schaffen. Ähnliche Befürchtungen gibt es auch in den USA. “Ich denke, dass wird weltweit einigen ‘Forschungsexpeditionen’ die Tür öffnen”, sagte Wettbewerbsrecht-Experte Robin Conrad gegenüber dem Wall Street Journal.