Den US-Grenzschützern ist ein wahrlich dicker Fisch ins dicht gespannte Anti-Terror-Netz gegangen: Senator Edward M. Kennedy wurde wegen einer simplen Namensverwechslung an mehreren Flughäfen als vermeintlich Terrorverdächtiger festgehalten und verhört. Jetzt haben sich die obersten Beamten des Homeland Security Office persönlich bei ihm für diesen Fauxpas entschuldigt.
In der Folge machte sich Kennedy gegenüber der US-Presse für die Rechte der US-Bürger stark. Wie in aller Welt, so zitiert ihn die Fachpresse, könnten sich normale US-Bürger in einem solchen Fall von falscher Anschuldigung zur Wehr setzen, wenn die Aufklärung dieses Fehlers selbst bei einem Kongressabgeordneten Probleme bereite. Wie solle ihnen dann Recht und Gerechtigkeit widerfahren, fragt Kennedy demnach Asa Hutchison, Undersecretary im Amt für Homeland Security.
Ganze fünf Mal habe ihn die Security an verschiedenen US-Flughäfen vor einigen Monaten festgehalten, als er Inlandsflüge antreten wollte. Dies allein, weil ein Name der seinem ähnlich ist, auf den Monitoren der zuständigen Beamten für den Vorgang “Nochmal überprüfen” eingeteilt war. Daher hätten ihm die Fluglinien-Verantwortlichen mitgeteilt, er könne die Reise nicht antreten und sich geweigert, ihm ein Ticket zu verkaufen. Die Zuständigkeit über die Listen liegt bislang bei den Fluglinien und soll nun nach einer Kongressanhörung, die auch den genannten Fall behandelte, an die Regierungsbehörden gehen. Dann soll es weniger Fehler geben.
Einstweilen haben rührige Verbraucherschutzverbände in den USA eigene Stellen eingerichtet, die Betroffenen Informationen geben sollen. Außerdem hat die Transportation Security Administration eine Klage eingereicht, die von der Regierung mehr Transparenz verlangt. Zumindest sollen die unschuldig in Verruf Geratenen darüber aufgeklärt werden, wie ihr Name sicher wieder von der Verdächtigenliste entfernt werden kann. Kennedy habe die zuständige Stelle noch während der ärgerlichen Verzögerungen mehrmals mitgeteilt, dass sein Name längst wieder “reingewaschen” sei. Für Geschäftsreisende stellt sich offenbar durchaus die Frage, wer im Falle von Geschäftsausfall bei nicht eingehaltenen Terminen zahlen muss.
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