Kabel Deutschland darf nicht zum Monopolisten werden
Der Kabelnetzbetreiber Kabel Deutschland hat vom Bundeskartellamt eine Abmahnung wegen der geplanten Übernahme von drei Konkurrenten erhalten.
Der Kabelnetzbetreiber Kabel Deutschland (KDG) hat vom Bundeskartellamt eine Abmahnung wegen der geplanten Übernahme von drei Konkurrenten erhalten. KDG erklärte sich jedoch zu Zugeständnissen bereit. Von den Wettbewerbshütern gibt es bislang keine Stellungnahme
Kabel Deutschland will die Konkurrenten Kabel Baden-Württemberg, Iesy und Ish übernehmen und hat offenbar im Vorfeld mit dem Veto der deutschen Kartellwächter gerechnet. Einzelheiten oder eine Begründung für den Einspruch wurden indes noch nicht bekannt. Durch die 2,7 Milliarden Euro schwere Übernahme würde erneut ein Kabel-Monopolist mit 17 Millionen Kunden deutschlandweit entstehen.
Die Mitbewerber der Kabel Deutschland Gesellschaft gehörten zunächst der Telekom, die diese im Zuge der Privatisierung von 1996 an verschiedene Investoren verkaufte. Kleinere Kabelnetzbetreiber, Privat- und Bezahlsender fürchten jedoch eine zu starke Stellung von KDG. Dadurch könnten an die Aufnahme der Programme Bedingungen geknüpft werden. Experten vermuten, dass das Kartellamt die Fusionspläne dennoch genehmigt, wenn das Unternehmen die Kabelanschlüsse zu Internetverbindungen weiter aufrüstet.