In dem Rechtsstreit um die Verantwortung für getauschte Inhalte, die mit Urheberrechten versehen sind, haben die Tauschbörsen einen Etappensieg davon getragen. Ein Richter entschied jetzt, dass die P2P-Netzwerke nicht für die Verletzung von Urheberrechten verantwortlich sind, die beim Tauschen von Film- und Musikdateien unter Umständen entstehen können. Doch die Unterhaltungsindustrie hat nach Meinung der Analysten auch Grund zum feiern.
So sagt zumindest Fred Lohman von der Electronic Frontier Foundation in US-Medien, die Industrie werde zuletzt und damit am besten lachen. Denn es sei ihre Eigenart, neue Techniken erst mal zu bekämpfen und aufs Schwerste zu behindern, um dann, wenn die gewachsene Marktakzeptanz diese Technik auch für den großen Geldbeutel eines Konzerns interessant mache, durch Zukauf der kleinen Anbieter ganz groß einzusteigen. Ein Beispiel dafür ist der Kauf von Napster durch Bertelsmann zu Zeiten des IT-Hypes.
Doch die 28 Konzerne, die Grokster und Morpheus verklagt hatten, müssen zunächst die Niederlage einstecken. Nur weil File-Swapping-Software den Tausch von geschützten Titeln genauso wie den von anderen Dateien erlaubt und nicht zwischen geschützten und ungeschützten Inhalten unterscheidet, können die Firmen, die solche Software bereitstellen noch nicht juristisch belangt werden. Wie es in der Urteilsbegründung heißt, ist “die Einführung neuer Technologien immer zerstörerisch für die angestammten Märkte und speziell für solche Urheberrechtsinhaber schädlich, die ihre Produkte über die gewohnten Kanäle vertreiben”. Doch die Geschichte der Wirtschaft sorge in der Regel meist über die Jahre für Ausgleich, meinen die Richter.
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