Yahoo.com will weiterhin Auktionen mit Neonazi-Propagandamaterial erlauben und zieht für dieses Recht auch vor den Kadi. Zwei Anti-Rasissmus-Organisationen hatten bei einem französischen Gericht eine Verfügung erwirkt, woraufhin Yahoo.fr Angebote von Nazi-Material vom Netz nahm. Ein US-Gericht gab zunächst einer entsprechende Gegenklage des Internet Service Providers in den USA statt mit der Begründung, dass französisches Recht in den USA nicht gültig ist. Ein Appelationsgericht entschied nun, dass das Gericht, das die Entscheidung zugunsten von Yahoo fällte, für einen solchen Fall gar nicht zuständig sei und hob deswegen das Urteil auf.
Die ‘Französische Union jüdischer Studenten’ und die Internationale Anti-Rasissmus- und Anit-Semitismus-Liga hatte am 22. Mai 2000 vor einem französischen Gericht erwirken können, dass Yahoo Inc. über seine Auktionsdienste keine Angebote mit nationalsozialistischem Bezug eingestellt werden dürfen. Dementsprechend hat auch das Auktionshaus alle Auktionen zum Beispiel mit Hakenkreuzfahnen oder entsprechenden Schriften gesperrt.
In den USA jedoch unternahm der Serviceanbieter keine entsprechenden Schritte. Derartige Angebote sind dort legal. 2002 hatte Yahoo vor einem US-Gericht beantragt, das französische Urteil aufzuheben, da es gegen die erste Änderung der amerikanischen Verfassung verstoße. Das US-Gericht jedoch erklärte, es habe über die französische Rechtsprechung keine Kontrolle und wies die Klage zurück. Yahoo könne nicht erwarten, von den Vorteilen weltweiter Erreichbarkeit zu profitieren, ohne für die daraus entstehenden Kosten aufzukommen. An dem Angebot bei Yahoo.com hat dieses Urteil jedoch nichts geändert.
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