Der Registrar Verisign meint es offenbar ernst mit seinem Projekt SiteFinder und hat zur Durchsetzung seiner Interessen jetzt sogar gegen die Internet-Verwaltung Icann (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers) eine Klage angestrengt. Die Icann muss sich gegen den Vorwurf verteidigen, dem Unternehmen durch den Stopp von SiteFinder und anderen Produkten einen wirtschaftlichen Schaden zugefügt zu haben. Verisign will sein Recht jetzt einklagen, mit der Suchfunktion und anderen Diensten Geld zu verdienen.
SiteFinder steht in der Kritik anderer Suchmaschinenbetreiber, weil hier falsch getippte URLs auf eine Verisign-betriebene Suchseite umgeleitet werden. Dass dies wettbewerbswidrig ist, befanden die zuständigen Stellen und Icann letztes Jahr. Dagegen hat Verisign letzte Woche in Kalifornien Klage eingereicht, aber die hatte zunächst keinen Bestand vor den Augen der Richter. Sie befanden, dass an der Art, wie die Entscheidung gegen den SiteFinder gefallen war, also die Heranziehung von Internet-Lobbies und ihren Argumenten, nichts undemokratisches oder unrechtes sei.
Daher hat Verisign die Klage jetzt auf eine neue Stufe gehoben und verallgemeinert: Das Monopol, das Verisign von der US-Regierung über die Domains ‘.com’ und ‘.net’ bekommen hat, soll besser in klingende Münze verwandelt werden, wenn die Nutzer auf die SiteFinder-Page geleitet werden. Die Master-Datenbank, die Verisign unterhält, werde so besser genutzt, und zwar zum Wohle der User.
Will man Verisign glauben, so ist die Umleitung auf SiteFinder hilfreicher als die Error-Seiten, die derzeit bei falscher Eingabe erscheinen. Dass Verisign mit der Umleitung über Werbe-Banner Geld verdient, ist angeblich irrelevant. Die Klage beinhaltet neben der gestoppten Umleitung auch die Dienste: Consolidate, einen Verwalter für verschiedene Domains; die Warteliste für Domain-Namen und schließlich SiteFinder – dieser Dienst verspricht Verisign am meisten Umsatz.
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