Übernahme von Peoplesoft: US-Gericht gibt Oracle seinen Segen
Für Peoplesoft wird die Luft immer dünner. Ein US-Gericht hat jetzt die Fortsetzung der feindlichen Übernahme erlaubt und gab damit Oracle einen Trumpf in die Hand. Doch noch sind nicht alle Hindernisse ausgeräumt.
Einer feindlichen Übernahme des US-Softwareunternehmens Peoplesoft durch dessen Konkurrenten Oracle steht nichts mehr im Wege – zumindest von Seiten der US-Behörden. Ein Bundesrichter in San Francisco lehnte die Klage der US-Regierung gegen den Übernahmeversuch ab. Das Justizministerium habe in seinem Kartellrechtsverfahren nicht nachweisen können, dass die Übernahme wettbewerbsverzerrend sei, sagte der Richter zur Urteilsbegründung.
Rückendeckung hatte das Justizministerium von zehn US-Bundesstaaten bekommen, die sich ebenfalls gegen Oracles Fusionspläne ausgesprochen hatten. Nach dem milliardenschweren Kauf würden nur noch Oracle und SAP als wesentliche Anbieter für Unternehmenssoftware überbleiben. Nach Ansicht der Kläger würde das zu Wettbewerbs- und Innovationsbehinderung führen. Die Verbraucher hätten nur noch eine geringe Auswahl an Produkten, was auch zu höheren Preisen führen könnte.
“Wir sind enttäuscht über die Entscheidung des Gerichts”, sagte Hewitt Pate, einer der Anwälte des Justizministeriums gegenüber US-Medien. “Wie glauben Fakten und Beweislage in diesem Fall stützen unsere Meinung, dass der von Oracle geplante Kauf von Peoplesoft zu einer Schwächung des Wettbewerbs im Bereich Unternehmenssoftware führen würde. Das Ministerium berät noch über eine Stellungnahme.”
Fest steht, dass das Urteil den Druck auf den Peoplesoft-Vorstand deutlich erhöht, noch einmal über das Angebot von Oracle nachzudenken. Der Konzern hatte zuletzt 7,7 Milliarden Dollar für den Konkurrenten geboten. “Nach dieser Entscheidung liegt die Verpflichtung voll und ganz in der Vorstandsetage von Peoplesoft, sich mit uns zu treffen”, sagte Oracle-Chairman Jeffrey O. Henley in einer ersten Stellungnahme. Die Aktionäre müssten die Gelegenheit bekommen, das Übernahmeangebot zu bedenken.
Analysten zeigten sich vor allem von der Deutlichkeit des Urteils überrascht. Schließlich betreffe das Urteil nicht nur Oracle, sagte Ovum-Analyst Phil Carnelley. “Indem die Bedenken zurückgewiesen wurden, dass eine Übernahme den Wettbewerb beeinträchtigen könnte, entkräftete der Richter jedes Argument der Kläger. Auch die Bedenken der Verbraucher – die das Justizministerium unterstützt hatten – wurden mit harschen Worten zurückgewiesen.”
Trotz des Gerichtsentscheids muss Oracle jedoch noch einige Hürden überwinden, bevor der Peoplesoft-Deal irgendwann perfekt ist. Möglich ist beispielweise, dass die Fusion die europäischen Kartellrechtsbehörden auf den Plan ruft. Dass diese manchmal eine ganz eigene Sicht der Dinge haben, bewies jüngst der Fall Microsoft. EU-Kommissar Mario Monti hatte den Softwaregiganten wegen vermuteten Marktmissbrauchs zu einer Millionenstrafe und einschneidenden Auflagen verdonnert – in den USA hatte sich Redmond dagegen im selben Fall auf einen außergerichtlichen Vergleich mit dem Justizministerium geeinigt.
Das knapp siebenmonatige Kartellrechtsverfahren um die Peoplesoft-Übernahme hatte einigen Staub aufgewirbelt. So hatte zu Beginn Microsoft überraschend mitgeteilt, eine Übernahme von SAP erwogen zu haben. Der Plan wurde aber verworfen. Nach Angaben der Marktforscher von IDC ist Oracle im Markt für Datenbanken mit einem Anteil von 40 Prozent weltweit führend. Bei Unternehmenssoftware liegt der Konzern hinter SAP und Peoplesoft nur auf Rang drei und will mit der Übernahme Boden gut machen.