Bei der Umstellung von Mark auf Euro hat der Mobilfunkanbieter O2 zu seinen eigenen Gunsten gerundet und damit nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofes gegen den Grundsatz der Kontinuität von Vertragsbedingungen verstoßen.
O2 hatte 2002 die Preise für Minutentakte erhöht, so dass sich der Preis für ein zehnminütiges Telefongespräch von 50 Pfennig auf 59 erhöht hätte. Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte gegen diese De-facto-Tariferhöhung beim Landgericht in München geklagt, das aber hatte den Fall an den EU-Gerichtshof weitergeleitet.
Damit es nicht zu übermäßigen Preiserhöhungen kommt schreibt eine EU-Verordnung vor, dass nur tatsächlich zu zahlende Beträge auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet werden dürfen. Kleine Einzelbeträge, die sich dann zu einem Gesamtbetrag aufsummieren, dürften demnach nicht gerundet werden. So verhalte es sich auch bei Preisen für einzelne Taktungen, die erst in der Endsumme gerundet hätten werden dürfen. Die Verbraucherzentrale erklärte jedoch, dass nicht mit einer automatischen Erstattung von O2 zu rechnen sei.
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