Die folgende Nachricht stammt nicht aus dem Jahr 1994, sondern von heute: Hohe Beamte der Bundesrepublik Deutschland sind seit 1. Dezember 2004 ermächtigt, ihre Kommunikation per E-Mail abzuwickeln. Das erlaubt jetzt für die Bundesverwaltungsrichter und den Bundesfinanzhof ein eigenes Gesetz, das Justizkommunikationsgesetz heißt.
Doch wer nun denkt, das papierlose Büro werde in den Amtsstuben Wirklichkeit, täuscht sich: Die elektronische Post wird in einer ebenso elektronischen Gerichtsakte abgelegt und zunächst – ausgedruckt. Und zwar, weil die Papierakte bislang noch maßgeblich sei. Anwaltskanzleien haben Glück – ihnen trauen die Gesetzgeber zu, die Technik so weit im Griff zu haben, dass sie rein elektronisch ablegen und die in Deutschland so hochgelobte IT-Technik voll nutzen dürfen, sofern die Ablage der Daten mit einem revisionssicheren Verfahren gewährleistet ist.
Bei der Archivierung muss die eigentliche Datei in ein Archiv außerhalb des Mail-Servers verschoben werden, in der Mailbox verbleibt dabei nur ein Platzhalter mit der ursprünglichen Betreffzeile, der lediglich einen Bruchteil des ursprünglichen Speicherplatzes benötigt. Mit entsprechender Volltextindizierung versehen, lässt sich jedes einzelne Schriftstück per Mausklick über das E-Mail-System im Archiv auffinden. Das sind also die Schritte, die die Anwaltskanzlei zu gehen hat.
Der Schriftverkehr mit dem Bundesverwaltungsgericht und dem Bundesfinanzhof per E-Mail gilt als Meilenstein der Initiative BundOnline 2005, in der sich die Bundesregierung vorgenommen hat, bis 2005 alle internetfähigen Dienstleistungen online bereitzustellen. Eine richterliche E-Mail, die ausgedruckt, gelocht, gestempelt, in einem Leitz-Ordner abgelegt und alphabetisch eingeordnet wird, steht für einen etwas seltsamen Weg zum Ziel.
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