Deutsche Telekom darf zwei Telefone nicht mehr verkaufen
Die Bonner Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post hat der Deutschen Telekom untersagt, die Siemens-Telefone ‘T-Sinus 711 Net’ und ‘T-Sinus 721 Net’ zu verkaufen.
Die Bonner Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hat der Deutschen Telekom untersagt, die Siemens-Telefone ‘T-Sinus 711 Net’ (analog) und ‘T-Sinus 721 Net’ (ISDN) zu verkaufen. Damit gab die Behörde einer Beschwerde mehrerer Telekom-Konkurrenten statt. Diese hatten moniert, dass bei einem Anruf mit den Telefonen automatisch die 01033 – die Netzvorwahl der Telekom – vorangesetzt wird.
Bei den so eingestellten Telefonen hätte ein Nutzer keine Möglichkeit, die Call-by-Call- oder Preselection-Angebote anderer Anbieter in Anspruch zu nehmen, hieß es von der RegTP. Das sei “eine missbräuchliche Beeinträchtigung der Wettbewerbsmöglichkeiten sowohl von Verbindungsnetzbetreibern als auch von Teilnehmernetzbetreibern”. Den Wettbewerbern ginge somit ein beträchtliches Kundenpotential verloren.
Die RegTP hat den Verkauf der Telefone mit einer vorläufigen Anordnung untersagt. Derzeit ist noch ein Missbrauchsverfahren gegen die Deutsche Telekom anhängig. Ohne die vorläufige Anordnung hätte die Gefahr bestanden, dass der Konzern weitere Telefone mit einer Call-by-Call- und Preselection-Sperre auf den Markt bringe, hieß es aus Bonn.