Münchner Linux-Projekt: Kein Risiko durch Software-Patente
Bei der Überprüfung von Linux und Softwarepatenten ergab sich ein erstaunliches Ergebnis: Bei proprietärer Software herrscht das gleiche Risiko
Der Münchner Stadtrat hat heute für eine Weiterführung der Migration auf das quelloffene Betriebssystem Linux gestimmt. Grundlage war das im Sommer in Auftrag gegebene Rechtsgutachten zu Linux und die mögliche Bedrohung durch Software-Patente. So hatte die CSU-Fraktion am 05.08.2004 unter dem Motto “Treibt die Umstellung auf Linux die Stadt in die finanzielle Katastrophe?” einen entsprechenden Antrag gestellt.
Nach Recherchen des Entwicklers und MySQL-Beraters Florian Müller würde alleine der Basis-Client der Stadt München gegen 50 europäische Softwarepatente verstoßen. Daraufhin haben Stadträte aus verschiedenen Fraktionen eine Prüfung der rechtlichen Risiken gefordert. Das sogenannte Bieterverfahren wurde daraufhin ausgesetzt und das Rechtsgutachten bestellt. Die Stadtverwaltung war aber zunächst nicht von einer Aussetzung der Migration ausgegangen.
“Wir haben ein Gutachten in Auftrag gegeben, mit dem sichergestellt werden sollte, dass die Stadt keine unnötigen finanziellen Risiken eingeht”, erklärte Stefan Hauf, Sprecher der Stadt München, im Gespräch mit silicon.de. Nachdem die Anwälte die Ergebnisse vorgelegt haben, konnte die Stadt sich jetzt für die Weiterführung des Projektes entscheiden.
“Das Gutachten ist positiv ausgefallen”, so Hauf. Bei Software-Anwendungen lasse sich ein gewisses Risiko nie ausschließen, “auch nicht bei proprietärer Software.” So komme das Gutachten zu der Aussage, dass die Stadt mit der Migration keine unnötigen Risiken eingehe. “Die Gefährdung durch Patentansprüche auf Open-Source-Software und auf proprietäre Produkte hält sich die Waage” erklärte Hauf.
“Das Risiko einer patentrechtlichen Verletzung beim Einsatz von Software ist gleich hoch, egal ob proprietäre Software oder Open-Source-Software eingesetzt wird”, heißt es in der Beschlussgrundlage der Stadt. Zudem hätten die Rechtsanwälte bei der Prüfung festgestellt, dass sich der rechtliche Status bei einer Verabschiedung des Richtlinienentwurfes des europäischen Rates, der sich für die Patentierbarkeit von Software ausspricht, nicht verschlechtern würde. Das gelte auch, “wenn keine Einigung erzielt wird und deshalb die Richtlinie gar nicht erlassen wird.”
Durch diese Querelen wird deutlich, dass das Projekt ‘LiMux’ in vielerlei Hinsicht ein Politikum ist. So fordert jetzt Oberbürgermeister (OB) Christian Ude auch vom Bundesjustizministerium eine klare Haltung zu der Richtlinie der EU zur ‘Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen’, vulgo Softwarepatente.
Zudem wollen die Stadtväter entsprechende Maßnahmen ergreifen: “Die Landeshauptstadt München muss nach ihrer Entscheidung für einen umfassenden Einsatz von Open-Source-Software auf Rechtssicherheit bestehen und fordert eindeutige Formulierungen”, heißt es im Papier. Der OB habe sich deshalb in verschiedenen Schreiben an die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries und den Bundesinnenminister Otto Schily gewandt.
Mit der neuen Beschlussgrundlage geben die Stadtväter auch eine Formulierungs-Empfehlung an die Bundesregierung für das EU-Gesetzgebungsverfahren weiter. Problematisch sei nach wie vor der Umgang mit sogenannten Trivialpatenten oder Patentierungen von durch Normierungsgremien verabschiedete Standards im IT-Bereich, wie zum Beispiel Datenformate und Übertragungsprotokolle. “Hier sollte stärker als in den bisher vorliegenden Formulierungen auf den ‘technischen Beitrag der computerimplementierten Erfindung’ abgestellt werden”, fordern die Münchner. Zudem sollten der technische Beitrag genauer bezeichnet werden und die Merkmale, die dafür wesentlich sind, sollten genauer festgehalten werden.
Da der Entwurf des Parlamentes viele Widersprüche in sich vereine, kann derzeit noch keine Aussage über die möglichen Risiken gemacht werden, so die Gutachter der Kanzlei Frohwitter. Damit sei nicht absehbar, wie Ämter und Gerichte die Richtlinie auslegen oder behandeln würden. Der Entwurf des Ministerrates gebe die geltende Rechtslage wieder, verhindere jedoch durch die Erforderung des technischen Beitrages eine Patentierbarkeit auf reine Geschäftsmodelle.
“Die Wahrscheinlichkeit einer Verwicklung der Landeshauptstadt München in einen Patentverletzungsprozess ist als prinzipiell gering einzustufen, nichtsdestotrotz kann die Möglichkeit einer Patentverletzung nicht ausgeschlossen werden”, stellt der Gutachter in dem Schreiben fest. Eine Patentverletzung durch den Basisbetriebssystem-Kern Linux “in Bezug auf seine grundlegenden Betriebssystemfunktionen wird als sehr unwahrscheinlich eingeschätzt”, heißt es in der Beschlussvorlage weiter.
Die Verwaltung erklärte zudem, dass bisher für das Projekt, für die Client-Studie und die Kosteneinschätzung durch das Beratungsunternehmen Unilog sowie für das Rechtsgutachten durch die Kanzlei Frohwitter 220.000 Euro an Kosten entstanden seien. Durch die Richtlinie werden keine zusätzlichen Kosten oder zeitliche Hinderungen erwartet.