Laut Bundesumweltminister Trittin wird durch das neue Elektroschrottgesetz “die Entsorgung von ausgedienten Elektro- und Elektronik-Altgeräten ökologisch optimiert”, doch die Kommunen sehen erst mal Chaos und erhebliche Mehrkosten auf sie zukommen. Die EU-Richtlinie wurde im deutschen Gesetz nicht vernünftig umgesetzt, kritisiert der Deutsche Städtetag.
Zwar sollen durch das ab August 2005 in Kraft tretende Gesetz Hersteller und Händler die Verantwortung für ihre Produkte auch hinsichtlich Entsorgung übernehmen, doch “Herr Trittin versteht unter Produktverantwortung etwas völlig anderes als wir”, stellte Münchens Kommunalreferentin Gabriele Friedrich fest. Im deutschen Gesetzentwurf sei von einer “geteilten Produktverantwortung” die Rede, obwohl die EU eindeutig Hersteller und Händler – und nur die – in der Pflicht sieht.
Ein weiteres Problem sei auch die sich abzeichnende mangelhafte Abstimmung aller Beteiligten: Das Gesetz sieht kein vertragliches Verhältnis zwischen Kommunen und den beteiligten Herstellern, Händlern, Transporteuren und Entsorgungsbetrieben. Da weder die Kommunen noch die Transport- und Entsorgungsbetriebe die Zuständigkeit für das Aufstellen und die Abholung der Container hätten, sondern über mehrere Umwege die Hersteller, rechnet Friedrich mit chaotischen Zuständen.
Kein Wunder: Im Gesetz ist für die Abholung der vollen Behälter eine Vorlaufzeit bis zu drei Tagen vorgesehen, der Auftrag über die Abholung läuft aber über vier bis sechs Schnittstellen (kommunale Stelle, gemeinsame Stelle, Zentralregister, Hersteller, Transporteur, Entsorger). Es steht zu befürchten, dass die Schrottberge erst einmal wachsen werden.
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