Gewerbliche Händler auf der Internet-Plattform Ebay stehen möglicherweise vor einer Rückgabewelle. Abhängig ist das von einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs, ob Auktionen bei Ebay herkömmliche Versteigerungen sind oder nicht. Experten gehen davon aus, dass das Gericht am 3. November entscheidet, dass es keine herkömmliche Versteigerungen sind.
“Dann stünde fest, dass gewerbliche Anbieter, die bislang keine Widerrufungsbelehrung in ihrem Angebot platziert hatten und ein Widerrufsrecht generell abgelehnt haben, gegen die Vorschriften des Fernabsatzrechts verstoßen”, sagte Internet-Rechtsexperte Holger Gaspers gegenüber dem Focus. “Für diesen Fall sieht der Gesetzgeber vor, dass die 14-tägige Widerrufsfrist nicht abgelaufen ist.” So können Ebay-Kunden, die ihren Kauf bereuen, die Ware zurückgeben, auch wenn die Versteigerung bereits Monate zurückliegt.
Ähnliche Fälle hatten bereits niedrigere Instanzen beschäftigt. So haben sowohl das Landgericht Hof als auch das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden, dass es sich bei Ebay-Auktionen nicht um Versteigerungen im Sinne der Gewerbeordnung handelt. Bei dem Fall vor dem Bundesgerichtshof geht es um einen Kunden, der über Ebay Schmuck ersteigert hatte und diesen nicht behalten will.
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