Bei dem Antrag, den Microsoft gegen das Urteil des EU-Gerichts eingereicht hat, hat das Unternehmen von höchster Ebene Unterstützung erhalten. Der zuständige Richter gab sich über den positiven Effekt der Sanktionen gegenüber Microsoft skeptisch. Zudem zeigt sich das Unternehmen nach wie vor unwillig, den Media Player tatsächlich aus dem Betriebssystem herauszunehmen.
Der Vorsitzende des EU-Gerichtshofes Bo Vesterdorf, fragte bei einer zweitägigen Anhörung: “Ist es nicht unangemessen, eine Medizin zu verschreiben, solange man nicht sicher ist, welchen Effekt sie haben wird?” Der Richter spielte damit auf die Sanktionen und Geldstrafen gegen den Hersteller an. Der Softwarehersteller wurde verpflichtet, Schnittstellen offen zu legen, eine Version des Betriebssystems Windows ohne den Media Player zu veröffentlichen und zudem ein Bußgeld von 497 Millionen Euro zu zahlen. Microsoft ist gegen dieses Urteil in Berufung gegangen.
So sei es ungewiss, ob die Strafe, die von der EU-Kommission verhängt wurde, auch den gewünschten Effekt für mehr Wettbewerb brächte, erklärte der Richter. Die Anwälte der Kommission wandten jedoch wiederholt ein, dass Konkurrenten durch die Maßnahmen bessere Chancen bekämen, ihre Produkte zu verkaufen. Wie zum Beispiel im Falle des Klägers RealNetworks. Dieser wirft Microsoft vor, die dominante Stellung des Windows-Betriebssystems für die Verbreitung des Media Players auszunützen und den Konkurrenten damit aus dem Rennen zu werfen.
Microsoft wehrt sich gegen die Bestimmung, den Media Player aus dem Betriebssystem herauszunehmen mit dem Argument, dass so Produkte anderer Herstellern nicht mehr reibungslos funktionieren würden. Außerdem hätte das Microsoft-Produkt im Netz keine Vormachtstellung. Entwicklern entstünden zusätzliche Kosten um Dateiformate für Produkte anderer Hersteller zu kodieren.
Voraussichtlich binnen zwei Monaten wird Richter Vesterdorf über den Antrag von Microsoft entscheiden, die Sanktionen solange auszusetzen, bis die Berufung auf das Kommissionsurteil abgeschlossen ist. Das könnte wiederum zwei Jahre in Anspruch nehmen. Vesterdorf kann jetzt entscheiden, ob in der Zwischenzeit Sanktionen greifen sollen, ob das Urteil der Kartellwächter sofort umgesetzt werden muss, oder ob die Sanktionen bis zum Abschluss des Berufungsurteils aufgehoben werden.
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