Fluggäste, die von Europa aus in die USA starten, erhalten ab sofort einen einheitlichen Informationstext zum Thema Datenübermittlung. Darauf einigten sich die EU-Datenschutzbeauftragten unter Leitung des Bundesbeauftragten Peter Schaar. Hintergrund ist das Abkommen zwischen der EU-Kommission und den USA über die Übermittlung von Passagierdaten.
Bei der Information handelt es sich um einen Kurztext, den Passagiere erhalten, wenn sie ihren Flugschein in einer Reiseagentur oder per Telefon buchen. Wer sich ausführlicher informieren möchte, kann auf den Internetseiten der Fluggesellschaften die Langversion nachlesen. Sie gibt ein umfassendes Bild über den Zweck der Datenübermittlung, den Empfänger der Daten und die Speicherdauer und informiert eingehend über die Rechte der betroffenen Fluggäste.
Beispielsweise können sich die Passagiere an das US-Ministerium für Heimatschutz wenden, Auskunft über die dort gespeicherten Daten verlangen und die Berichtigung falscher Eintragungen fordern.
Als Erfolg wertete es Schaar, dass die Passagiere einheitlich informiert werden, egal wo und wie sie ihren Flug von Europa aus in die USA buchen. Das sei ein gelungenes Beispiel für die Zusammenarbeit der EU-Datenschutzbehörden. Jährlich fliegen mehrere Millionen EU-Bürger in die USA und fallen damit unter das Abkommen.
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