GEZ-Gebühr für PCs: “Willkür wie im Mittelalter”

Einen ganz besonderen Aprilscherz haben sich die Ministerpräsidenten der Länder einfallen lassen: Privatanwender bezahlen schon ab dem 1. April 2005 für ihre internetfähigen Computer GEZ-Gebühr. Der Termin ist neu – ursprünglich sollte die Gebühr für Privatleute erst zum 1. Januar 2007 fällig werden.
Teuer wird das etwa für Privatanwender, die bislang nur ein Radio angemeldet hatten und mit einer TV-Karte Fernsehen schauten – eine Lösung, die in der IT-Branche beliebt ist. Für diese Anwender steigt die Gebühr ab April 2005 um 300 Prozent – von monatlich 5,32 Euro auf monatlich 17,03 Euro. Nach Presseberichten spielt es dabei keine Rolle, ob ein Rechner über Hardware zum Empfang von Radio- und Fernsehprogrammen verfügt. Es reicht, wenn er ‘internetfähig’ ist.

Die Unternehmen werden dagegen von der GEZ-Gebühr für Internet-PCs noch bis zum 1. Januar 2007 verschont. Der Obolus wird dann nicht pro Rechner, sondern über eine ‘Grundstückspauschale’ kassiert. Ab Januar 2007 wird es auch für Privatanwender teurer, die schon Radio und Fernseher angemeldet haben. Die GEZ-Gebühr steigt dann um 88 Cent auf 17,03 Euro.

Eine GEZ-Gebühr für Internet-PCs – da schütteln viele Leser von silicon.de nur mit dem Kopf. “Damit werden die Privatanwender doppelt abkassiert”, sagt Uwe Drießen, Fachhändler aus dem rheinland-pfälzischen Feilbingert. So müssten die Anwender erst beim Internet Service Provider die Internetverbindung bezahlen – und dann noch eine Gebühr für Radio- und TV-Programme.

Und das auch, wenn man die Radio- und TV-Programme von ARD und ZDF online gar nicht aufrufe. “Das ist Willkür wie im Mittelalter – der Graf braucht Geld und erhöht einfach die Abgaben”, so Drießen. Gerade das Internet biete viele Möglichkeiten, gebührenpflichtige Seiten zu schützen. “Wieso tun die das nicht?” So könnten die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten etwa einen Dialer einsetzen, um die Gebühren einzutreiben.

“Das ist ja ein merkwürdiges Weltbild: jemand erbringt unbestellte Leistungen und fordert per Monopolverordnung eine Zwangsvergütung von allen Benutzern des Verbreitungsmediums – egal ob jene die nicht bestellte Leistung in Anspruch nehmen oder nicht”, meint Eberhard Spittler, System-Analytiker aus Bayern. Er habe diese Leistung jedoch nicht bestellt und wolle sie auch nicht bezahlen. Spittler: “Allmählich wird eine Verfassungsklage fällig.” Wenn das Bundesverfassungsgericht das anders sehe, bleibe immer noch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.

“Warum die Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Programme über das Internet zum Bildungsauftrag gehört, ist mir nicht begreiflich und konnte mir von ‘kompetenter’ Seite auch noch nicht erklärt werden”, sagt Rüdiger Kruse, Assistent der Geschäftsleitung bei der Bremervörder Spedition Eduard Meyer. Fest stehe, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten eine Kompensation für erwartete Einnahmenausfälle suchten und diese in den Unternehmen gefunden hätten.

Die GEZ-Gebühren für die Internet-PCs seien vermutlich von einem “Diplomschreibtischtäter” errechnet worden. “Anders kann man nicht erklären, das zum Beispiel Außenlager oder Produktionsstätten, die per DSL oder VPN an die Firmenzentrale angeschlossen sind, unberücksichtigt bleiben”, so Kruse.

Aus den Leser-Reaktionen wird deutlich: die GEZ, beziehungsweise die öffentlich-rechtlichen Rundfunkfunkanstalten und das System ihrer Finanzierung haben mindestens ein Imageproblem, vielleicht auch ein Strukturproblem.

So machen sich immer mehr Rundfunkgebührenzahler im Internet Luft. Der Datenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein sah sich veranlasst, Tipps gegen die Daten-Sammelwut der GEZ online zu stellen. Und vor einem Jahr kassierte die GEZ den deutschen Big-Brother-Award in der Kategorie ‘Lifetime’.

Während die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Deutschlands mit Gebührenerhöhungen Schlagzeilen machen, zeigt die britische BBC, das es auch anders geht. Die Rundfunkanstalt stellt noch in diesem Herbst das gesamte Archiv unter eine Open-Source-Lizenz und macht es der Öffentlichkeit für nicht-kommerzielle Zwecke kostenfrei verfügbar.

Silicon-Redaktion

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