Jetzt folgt auch die Regierungskoalition dem Beispiel von FDP und CDU/CSU und reicht bei der Bundesregierung einen Antrag gegen die Patentierbarkeit von Software ein. So empfehlen SPD und Grüne gemeinsam für die Beratungen der EU-Ratsrichtlinie, dass Softwarepatente “praktikabel begrenzt” werden. Positiv wird der Schritt hin zu einer europaweit einheitlichen Regelung des Patentrechts gewertet. Auch sei der Schutz von geistigem Eigentum unverzichtbar.
Rot-Grün begründet diesen Schritt vor allem damit, dass der Wettbewerbsvorteil deutscher und europäischer Softwareentwickler gegenüber der Konkurrenz aus Übersee erhalten und wirtschaftlich verwertet werden müsse. Dazu seien aber eine höhere Rechtssicherheit und Anforderungen an die Patentierbarkeit erforderlich, so die beiden Fraktionen in ihrem Antrag.
Nun fordern beide Parteien einen “tragfähigen Technikbegriff” und sprechen sich erneut gegen so genannte Trivialpatente aus. Also Patenten, die eine sehr hohe Breitenwirkung haben. Diese drohten kurzfristig den Wettbewerb über Monopolisierungstendenzen zu verzerren. Daneben würde so auch das Vertrauen der Bevölkerung in Patente im Allgemeinen untergraben. Daher scheine es sinnvoll, Software und Computerprogramme unter dem Schutz des Urheberrechts zu belassen und keine Patentierbarkeit in diesem Bereich einzuführen.
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